Schulzentrum Alexanderstraße

Arbeiten in den Weihnachtsferien schaffen Voraussetzungen für Abbruch und Neubau

Stadt bereitet Schulumbau an der Alexanderstraße mit Baumfällungen vor

Zur Vorbereitung des Bauvorhabens „Umbau und Erweiterung des Schulzentrums Alexanderstraße“ lässt die Stadt Oldenburg in den Weihnachtsferien 2025 Baumfällungen auf dem Schulgelände an der Alexanderstraße vornehmen. Die Fällungen sind Voraussetzung für geplante Abbrucharbeiten an Teilen der Bestandsgebäude sowie für notwendige vorbereitende Erschließungsarbeiten, die aufgrund des laufenden Schulbetriebs nur in unterrichtsfreien Zeiten umgesetzt werden können. Da einzelne Arbeiten in den Oster- und Sommerferien 2026 beginnen sollen und das gesetzliche Sommerrodungsverbot gilt, müssen die betroffenen Bäume spätestens bis Samstag, 28. Februar 2026, entfernt werden. 

Mit Naturschutzbehörde und Sachverständigem abgestimmt

Für die Maßnahmen liegt ein genehmigter Fällantrag vor. In diesem wurden die Fällungen für jeden einzelnen Baum fachlich begründet und mögliche Alternativen geprüft. Eine Fotodokumentation und entsprechende Lagepläne waren Bestandteil des Antrags. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld ausführlich mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Auf deren Wunsch erfolgte zusätzlich eine gemeinsame Begehung mit einem Baumsachverständigen, bei der sowohl die Notwendigkeit der Eingriffe als auch der Vitalitätszustand der betroffenen Bäume geprüft wurde. Dabei wurde festgestellt, dass etwa ein Viertel der geschützten Bäume abgängig ist und aus Sicherheitsgründen ohnehin gefällt werden muss.

Arbeiten in zwei Phasen

Die Arbeiten erfolgen in zwei zeitlich gestaffelten Phasen, um die Eingriffe jeweils so gering wie möglich zu halten. In Phase 1, die in den Weihnachtsferien durchgeführt wird, sind 14 geschützte Bäume verschiedener Arten – darunter Platanen, Kiefern, Buchen und Vogelkirschen – sowie 19 kleinere, nicht geschützte Bäume betroffen. Phase 2 ist für den Zeitraum vom 1. Oktober bis spätestens 31. Dezember 2026 vorgesehen und wird voraussichtlich in den Herbstferien umgesetzt; hier sind weitere 14 geschützte Bäume betroffen, unter anderem Eichen, Gleditschien, ein Ahorn und eine Weide.

Ersatzpflanzungen vorgesehen

Als Ausgleich für die Eingriffe an den geschützten Bäumen sind gemäß Baumschutzsatzung insgesamt 69 Ersatzpflanzungen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 Zentimetern vorgesehen. Wenn dies eingriffsnah nicht möglich ist, wird dabei auf andere Standorte im Stadtgebiet zurückgegriffen. Diese sind im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Zuletzt geändert am 22. Dezember 2025