Satzung zum Schutz, zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes

Rat beschließt Regelwerk mehrheitlich – Neue Bestimmungen schaffen Klarheit

Oldenburg bekommt eine Baumschutzsatzung

Die Stadt Oldenburg bekommt eine Baumschutzsatzung – das hat der Rat der Stadt Oldenburg am 30. Juni 2025 mehrheitlich beschlossen. Sie ist Teil der Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie, die ebenfalls vom Rat verabschiedet wurde. 

Was genau regelt die Satzung?

Die Satzung stellt alle Laubbäume, Eiben, Lärchen und Kiefern, die einen Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern – gemessen in einem Meter Höhe – erreichen und damit aufgrund ihres Alters und ihrer Größe eine besondere ökologische Funktion erfüllen, unter Schutz. Das Fällen dieser Bäume ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Durch die Genehmigungspflicht für Fällungen oder erhebliche Eingriffe wird sichergestellt, dass private, wirtschaftliche oder bauliche Interessen sorgfältig gegen das öffentliche Interesse am Baumerhalt abgewogen werden.  

Gibt es auch Ausnahmen von der Regel?

Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei akuter Standsicherheitsgefährdung sind auch weiterhin zulässig und könnten im Bedarfsfall kurzfristig erfolgen. Auch sachgerecht ausgeführte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen fallen nicht unter die Verbote. Die Satzung sieht darüber hinaus Ausnahmen und Befreiungen vor, etwa wenn eine zulässige Grundstücksnutzung sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich wäre. Wird für die Beseitigung geschützter Bäume eine Ausnahme oder Befreiung erteilt, sind Antragstellende zur Ersatzpflanzung verpflichtet – in welchem Umfang dies zu erfolgen hat, regelt die Satzung ebenfalls. Ist keine Ersatzpflanzung möglich, muss eine Ausgleichzahlung in Höhe von 1.500 Euro je Baum entrichtet werden. Bestehende Baurechte werden durch die Satzung nicht eingeschränkt.

Warum braucht Oldenburg eine Baumschutzsatzung?

Die Satzung schafft Rechtssicherheit, Transparenz, Verbindlichkeit und vor allem eine Gleichbehandlung für alle Beteiligten. Sie sorgt neben den Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger, die ein wesentlicher Bestandteil der Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie sind, für einen klaren rechtlichen Rahmen. Die Satzung gilt nicht für Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss, Esskastanie und Baumhasel. 

Satzung wird im Juli rechtskräftig

Die Satzung wird im Laufe des Monats Juli im Amtsblatt veröffentlicht und einen Tag nach der Veröffentlichung rechtskräftig werden. Ab Inkrafttreten der Satzung berät und informiert die Untere Naturschutzbehörde von montags bis freitags unter der Telefonnummer 0441 235-2777 gerne zu Fragen rund um das Thema Bäume und Baumschutz.

Weitere Informationen zum Baumschutz gibt es hier ».

 

Zuletzt geändert am 1. Juli 2025