Überraschungsbesuch

Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein zu Gast in Oldenburg

Kohlkönig Daniel Günther trägt sich ins Goldene Buch ein

Schöne Überraschung zum Auftakt des 418. Oldenburger Kramermarktes: Daniel Günther, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein und amtierender Grünkohlkönig der Stadt Oldenburg, hat sein Kohlvolk besucht. Am Samstag, 27. September 2025, nahm er gemeinsam mit Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und seinem niedersächsischen Amtskollegen Olaf Lies in der Kutsche Platz, die traditionell den Festumzug zum Kramermarkt anführt, und verteilte eifrig Kamelle.

Anschließend verfolgten Günther und Lies auf der Ehrentribüne an der Straßburger Straße den Festumzug und erfreuten sich an der Vielfalt und dem Ideenreichtum, die die rund 100 Wagen und Fußgruppen widerspiegelten. Nach dem Vorbeimarsch aller Umzugsbeiträge gaben die beiden Ministerpräsidenten gemeinsam mit dem Oberbürgermeister den offiziellen Startschuss für das Marktvergnügen. Günther und Lies nahmen später mit geladenen Gästen auch am traditionellen Festessen im Festsaal der Weser-Ems-Hallen teil. 

Eintrag ins Goldene Buch

Daniel Günthers Oldenburg-Besuch begann mit einer Stippvisite im Alten Rathaus. Dabei trug er sich ins Goldene Buch der Stadt ein. Er verewigte sich mit folgendem Eintrag: „Ich bin stolz darauf, als Oldenburger Grünkohlkönig beim diesjährigen Kramermarkt dabei zu sein. Gespannt bin ich darauf, die legendäre Lebensfreude, den Zusammenhalt und die Fröhlichkeit dieser fünften Jahreszeit selbst zu erleben.“

Besuch der Kohl-Hauptstadt

Der Kieler Ministerpräsident war am 10. März 2025 beim „Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“ in Berlin » als Nachfolger von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius zur Grünkohlmajestät der Stadt Oldenburg gekürt worden. Zu den ungeschriebenen Pflichten des Kohlkönigs gehört es, im Jahr der Regentschaft wenigstens einmal die Kohl-Hauptstadt und die Untertaninnen und Untertanen zu besuchen. Diese Maßgabe hat Daniel Günther nun mit großer Freude erfüllt.

Zuletzt geändert am 27. September 2025