Nachhaltigkeitsförderung für Unternehmen

Auch große Betriebe können nun profitieren

Rat beschließt Neufassung der Richtlinie

Der Rat der Stadt Oldenburg hat eine Neufassung der Nachhaltigkeitsförderung für Unternehmen beschlossen. Diese enthält mehrere zentrale Verbesserungen, beispielsweise eine beschleunigte Antragsstellung. Außerdem werden auch große Betriebe darin unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Mit ihrer Nachhaltigkeitsförderung setzt die Stadtverwaltung wichtige Impulse, um lokale Betriebe auf ihrem Weg zu mehr Klimaschutz, Energieeffizienz und nachhaltiger Transformation noch gezielter zu unterstützen. Der Rat der Stadt Oldenburg hat am Montag, 1. Dezember 2025, die Neufassung der städtischen „Richtlinie zur Förderung von Unternehmen im Bereich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz“ beschlossen.

Stärkung der lokalen Wirtschaft und wichtiger Beitrag zum Klimaziel 2035

Die Modernisierung der Förderlinie trägt maßgeblich dazu bei, das städtische Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2035 zu erreichen. Durch Beratung, Qualifizierung, innovative Projekte und die Förderung praxisorientierter Nachhaltigkeitsmaßnahmen sollen Unternehmen aller Branchen künftig noch wirksamer zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen. Zudem stärkt die Richtlinie den Wirtschaftsstandort Oldenburg, sichert Arbeitsplätze und fördert die regionale Wertschöpfung.

Wesentliche Verbesserungen der neuen Richtlinie

Die Neufassung enthält mehrere zentrale Verbesserungen, die den Zugang zur Förderung erleichtern und den Nutzen für Unternehmen erhöhen:

  1. Öffnung für alle Unternehmen: Künftig können nicht mehr nur kleine und mittlere Unternehmen, sondern auch größere Betriebe Förderanträge stellen. Damit reagiert die Stadt auf Praxisprobleme der bisherigen Regelung: Viele lokal tätige Unternehmen fielen aufgrund von Konzernstrukturen formal aus der Förderung heraus. Die Öffnung ermöglicht nun eine Gleichbehandlung aller relevanten Akteurinnen und Akteure und erhöht die gesamtwirtschaftliche Klimaschutzwirkung.
  2. Wegfall der Mindestanzahl von zehn Vollzeitäquivalenten: Die bisherige personelle Mindestgröße für antragsberechtigte Unternehmen entfällt. Auf diese Weise wird der Zugang erheblich erleichtert und bürokratischer Aufwand reduziert.
  3. Erweiterte Fördermöglichkeiten für innovative Projekte: Eigenleistungen (Arbeitsstunden) können bei innovativen Vorhaben künftig anteilig als förderfähig anerkannt werden. Dies verbessert die Umsetzbarkeit zukunftsweisender Projekte und schafft höhere Anreize für Investitionen in nachhaltige Technologien und Prozesse.
  4. Beschleunigtes Verfahren: Das Stellen eines Antrags ist künftig kontinuierlich und nicht mehr nur innerhalb fester Quartalsfristen möglich. Eine fortlaufende Bearbeitung der Anträge gewährleistet außerdem eine schnellere Auszahlung. Damit die Unternehmen noch schneller ins Handeln kommen, erfolgt die Auszahlung in Zukunft direkt nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheids. Oldenburger Unternehmen haben im Rahmen der neuen Richtlinie darüber hinaus die Chance, gleichzeitig auch an anderen Förderprogrammen teilzunehmen und von ihnen zu profitieren. Diese Vereinfachungen kommen den Unternehmen unmittelbar zugute und beschleunigen Investitionen in Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Breites Spektrum förderfähiger Maßnahmen

Die Richtlinie fördert – jeweils mit Zuschüssen von bis zu 50 Prozent beziehungsweise bis zu 70 Prozent bei innovativen Vorhaben – unter anderem:

  • Beratungsleistungen in Bereichen wie Klimaschutz, Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Management
  • Erstzertifizierungen, Bilanzierungen, Managementsysteme oder Nachhaltigkeitsberichte
  • Workshops zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbeteiligung
  • Weiterbildungen sowie Ausbilderscheine in Energie- und Klimaberufen
  • Innovative Leuchtturmprojekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen mit einer möglichen Fördersumme von bis zu 30.000 Euro

Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 15.000 Euro pro Jahr, für innovative Vorhaben 30.000 Euro.

Antrag stellen

Unternehmen mit Sitz in Oldenburg können über das Serviceportal » einen Förderantrag einreichen. Die Stadt lädt alle Betriebe ausdrücklich ein, die neuen Möglichkeiten zu prüfen und aktiv zu nutzen.

Zuletzt geändert am 3. Dezember 2025