Förderung

Passgenaue Förderung

Finanzielle Unterstützung für Oldenburger Gründungen

Neben Mut und einer guten Vorbereitung kostet eine Existenzgründung natürlich auch Geld. Die Stadt Oldenburg bietet Gründerinnen und Gründern, die ihr Unternehmen innerhalb der Stadtgrenzen ansiedeln, zwei passgenaue Förderprogramme für den Unternehmensstart:

  • Zuschuss für Beratungskosten
  • Zuschuss für Investitionen

Beide Varianten lassen sich unabhängig voneinander beantragen.

 

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Beratungskostenzuschuss

  • Inanspruchnahme kostenpflichtiger einzelbetrieblicher Gründungs- und Unternehmensberatungen zur Erstellung oder Überarbeitung eines Businessplans sowie für Beratungsleistungen zur Erstellung einer Marketingstrategie.
  • Es wird einmalig bis zu 90 Prozent der Netto-Beratungskosten, maximal jedoch 500 Euro gewährt.

Investitionszuschuss

  • Erwerb von neuen und gebrauchten Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Geschäfts- beziehungsweise Büroausstattung, der erstmalige Aufbau eines Warenlagers und Fahrzeuge/Transportmittel
  • Immaterielle Investitionen (zum Beispiel Aufwendungen für die Markterschließung, für Patente und Lizenzen), die dem Unternehmenszweck dienen. Förderfähig sind auch Kosten, die für die Umsetzung der Marketingstrategie anfallen (Aufwendungen für Visitenkarten, Erstellung der Website oder andere digitale Maßnahmen).
  • Ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen sind laufende oder wiederkehrende Betriebskosten wie beispielsweise Miet- und Pachtkosten, Hosting von Websites, Wiederbeschaffung von Verbrauchsgütern.
  • Es wird einmalig bis zu 50 Prozent der Netto-Investitionssumme, maximal jedoch 2.500 Euro gewährt.

Wer wird gefördert?

Die Zuschussanträge können vor und bis zu einem Jahr nach der Gründung gestellt werden. Als Gründungsdatum gilt der Tag der Anmeldung der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.

Die Anträge können nur für Gründungen im Stadtgebiet Oldenburg gestellt werden. Die Förderung bezieht sich auf alle Branchen, mit Ausnahme von Arztpraxen und Apotheken.

Ich möchte einen Antrag stellen – was muss ich tun?

Die Antragsunterlagen können bei dem Gründungsberater Jannic Jacobs angefordert werden (Kontaktdaten siehe unten). Es wird empfohlen, vor der Antragsstellung einen Beratungstermin zu vereinbaren, um im gemeinsamen Gespräch die grundsätzliche Förderfähigkeit des Gründungsvorhabens zu besprechen.

Wichtig:
Die Anträge müssen eingereicht werden, bevor Investitionen getätigt, Verträge geschlossen oder Beratungsleistungen erbracht worden sind. Eine Förderung von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Maßnahmen ist nicht möglich. Es gilt: Antragsdatum vor Datum der Leistungserbringung.

Nähere Informationen zur Gründungsförderung der Stadt Oldenburg können der Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von Gründungen in der Stadt Oldenburg » (PDF, 306 KB) und einem Merkblatt mit Antworten auf häufige Fragen » (PDF, 258 KB) entnommen werden. 


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Zuletzt geändert am 5. Februar 2024