Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Ansprechperson

Jörg Görs, Telefon: 0441 235-4331 (E-Mail: joerg.goers[at]stadt-oldenburg.de)

Allgemeines

Die Mitarbeitenden der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz verstehen sich als moderne Dienstleistende und stehen Ihnen zu allgemeinen Fragen des „Brandschutzes“ gerne zur Verfügung. Neben allgemeinen Bürgeranfragen beraten die Mitarbeitenden des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes auch Bauherrinnen und -herren, Architektinnen und Architekten oder externe Brandschutzgutachterinnen und -gutachter. Die vorhabenbezogenen Beratungsgespräche finden vornehmlich zusammen mit dem Fachdienst Bauordnung- und Denkmalschutz statt. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Häufig stehen Brandschutzfragen im Kontext von baurechtlichen Fragestellungen, dass weder die eine noch die andere Frage isoliert betrachtet werden kann. Das gemeinsame Vorgehen soll für die am Bau Beteiligten zu einem möglichst hohen Maß an Planungssicherheit führen.

Brandverhütungsschau

Im Rahmen der sogenannten Brandverhütungsschau führen die Mitarbeitenden der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz gemäß Brandschutzgesetz in regelmäßigen Abständen Sicherheitsbegehungen in Gebäuden, von denen im Regelfall besondere Brandgefahren ausgehen oder sich eine erhöhte Personenanzahl aufhält, durch. Diese Überprüfungen stellen eine Risikobeurteilung aus Sicht der Feuerwehr dar.

Ziel dieser Überprüfungen ist es, Brandgefahren zu erkennen, die zu einer Brandentstehung führen können, eine Brandausbreitung begünstigen oder die Rettung von Personen sowie die Eingrenzung von Sachschäden verhindern oder erschweren. Darüber hinaus beurteilt die Brandverhütungsschau die Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr.

Baulicher Brandschutz

Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz ist bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen mit der brandschutztechnischen Prüfung und Beurteilung von Bauvorlagen eingebunden. Hierbei steht die Einhaltung der nachfolgenden Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Fokus, der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Löschwasser

Die Bereitstellung einer ausreichenden Menge von Löschwasser ist für die Feuerwehr und einen Löscherfolg essentiell. Hierfür müssen im Stadtgebiet geeignete Löschwasserentnahmestellen mit einer bestimmten Löschwasserergiebigkeit vorhanden und jederzeit funktionsfähig sein. Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz legt hierzu auf der Grundlage einer Risikobewertung die jeweiligen Parameter fest.

Betriebliche Brandschutzunterweisung

Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz bietet als eine freiwillige Dienstleistung betriebliche Brandschutzunterweisungen an. Der Organisatorische Brandschutz erfährt einen immer höheren Stellenwert im Sicherheitskonzept eines Gebäudes. Die Mitarbeitenden des Vorbeugenden Brandschutz schulen und unterweisen vornehmlich Mitarbeitende stadtinterner Dienststellen im Umgang und der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie über das richtige Verhalten im Gefahrenfall.

Veranstaltungssicherheit

Veranstaltungen mit einer erhöhten Personenanzahl in Gebäuden sowie im Freien unterliegen der Prüfung und Beurteilung der Abteilung des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anordnung und der Freihaltung der für die Veranstaltung erforderlichen Rettungswege, der Umgang mit gegebenenfalls feuergefährlichen Handlungen, zum Beispiel Bühnenfeuerwerk, werden hierbei zum einen im Vorfeld von den Mitarbeitenden der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz geprüft und während der Veranstaltungsdurchführung von einer Brandsicherheitswache der Feuerwehr überwacht.

Brandmeldeanlagen und Feuerwehrpläne

Für die Einsatzvorbereitung müssen den Einsatzkräften der Feuerwehr geeignete Feuerwehr- und Einsatzpläne zur Verfügung stehen. Im Regelfall der Eigentümer eines Gebäudes mit einer Brandmeldeanlage muss der Feuerwehr einen sogenannten Feuerwehrplan zur Verfügung stellen. Feuerwehrpläne müssen einheitlich aufgebaut sein und unterliegen bestimmten Gestaltungsrichtlinien. Dies gilt gleichermaßen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen. Die Organisation und Verwaltung der Brandmeldeanlagen und der Feuerwehrpläne obliegt der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz.

Flächen für die Feuerwehr

Gebäude müssen im Gefahrenfall ohne Zeitverzug von der Feuerwehr mit den Einsatzkräften, den Einsatzfahrzeugen und dem technischen Gerät erreichbar sein. Hierfür stehen im Regelfall auf der öffentlichen Verkehrsfläche ausreichende Flächen zur Verfügung. Liegen Gebäude (bauliche Anlagen) von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, so müssen auf dem betreffenden Grundstück geeignete Feuerwehrflächen und -zufahrten für den Einsatz der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Diese Flächen unterliegen der Beurteilung und Überprüfung der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz.

Allgemeine Anfragen

Telefon: 0441 235-4388
E-Mail: vorbeugender-brandschutz[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 28. Februar 2024