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Rat beschließt Bebauungsplan N-777 G für Fliegerhorst/Hallensichel-Ost/Entlastungsstraße
Einwendungen wurden sorgfältig geprüft
Erneute öffentliche Auslegung ist abgeschlossen

Der Rat der Stadt Oldenburg hat am 13. April 2026, den Bebauungsplan N-777 G (Fliegerhorst/Hallensichel-Ost/Entlastungsstraße) mehrheitlich als Satzung beschlossen. Auf der Basis des Masterplans Fliegerhorst und abgeleitet aus dem gültigen Flächennutzungsplan umfasst der Bebauungsplan sowohl Gewerbeflächen mit den dazugehörigen Verkehrsflächen als auch Flächen für Wald und Regenrückhaltebecken sowie die Entlastungsstraße zwischen Ammerländer Heerstraße und Alexanderstraße als Ergänzung des gesamtstädtischen Straßennetzes im Stadtnorden.
Rund 20 Hektar großes Gebiet mit Gewerbe, Natur und Verkehrsflächen
Auf den Flächen für Gewerbe und Dienstleistung sollen die vorhandenen Hallen nach Möglichkeit erhalten oder durch neue Gebäude ergänzt werden. Die Trasse der Entlastungsstraße wurde nach umfangreichen Untersuchungen und Abwägungen aus zehn Varianten als diejenige gewählt, die zum einen die kürzeste Verbindung darstellt und zum anderen den Naturraum am wenigsten zerschneidet. Mit dem Plan werden circa sieben Hektar Gewerbeflächen und sechs Hektar Verkehrsflächen entwickelt, insgesamt umfasst der Geltungsbereich rund 20 Hektar.
Neuauslegung des Bebauungsplans war nötig geworden
Der Bebauungsplan N-777 G wurde 2022 schon einmal vom Rat als Satzung beschlossen, im Mai 2024 jedoch vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wegen formaler Fehler für unwirksam erklärt. Nach einer Aktualisierung des Verkehrsgutachtens und erneuter faunistischer Untersuchungen zu Heuschreckenvorkommen im Gebiet hat die Stadt 2025 im ergänzenden Verfahren eine erneute Beteiligung durchgeführt. Zahlreiche Stellungnahmen wurden von Behörden, Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Verbänden insbesondere zu den Themen Verkehr, Natur- und Artenschutz, Klimaschutz, Entwässerung und Hochwasserschutz sowie den zu erwartenden Kosten abgegeben. Alle Einwendungen wurden sorgfältig geprüft und lagen dem Rat beim Satzungsbeschluss vor, Änderungen ergeben sich dadurch nicht.
Wie geht es weiter?
Mit dem jetzt gefassten Satzungsbeschluss und der anschließenden Bekanntmachung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der ehemaligen Fliegerhorstflächen in diesem Bereich gegeben. Die konkreten Erschließungsmaßnahmen sind noch nicht terminiert.
Mehr erfahren?
Informationen zu den einzelnen Bebauungsplänen auf dem Fliegerhorstgelände sind auf den Seiten zum Fliegerhorst » zu finden, ebenso wie detaillierte Informationen zu den einzelnen Beteiligungsschritten zum nun beschlossenen Bebauungsplan N-777 G.
Zuletzt geändert am 14. April 2026