Gewinn für alle

Stadt fördert Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 50 Prozent Zuschuss

Grüne Dächer und Fassaden für Oldenburg

In Oldenburg grünt und blüht es in Parks, Gärten, sogar in der Innenstadt mit den beliebten Stadtgärten. Wer auch im privaten Umfeld noch mehr Grün schaffen möchte, kann von zwei städtischen Förderprogrammen profitieren: Mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden begrünte Dächer und Fassaden bezuschusst. Gründächer und Fassadenbegrünungen sind ein Gewinn für alle: Sie verbessern das Stadtklima, indem sie Feinstaub filtern, die Luftfeuchtigkeit regulieren und die Umgebungstemperatur senken. Sie wirken als natürliche Dämmung, was den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung reduziert. Begrünte Flächen an und auf Gebäuden speichern Regenwasser, entlasten die Kanalisation und beugen Überschwemmungen vor. Außerdem fördern sie die Artenvielfalt und schaffen Lebensräume für Insekten und Vögel. Auch optisch werten sie Gebäude auf und tragen zu einem gesünderen, lebenswerteren Stadtbild bei. 

Wie hoch ist die Förderung für Dachbegrünungen?

Die Stadt Oldenburg fördert seit 2019 die Begrünung von Dächern. Gefördert werden sowohl extensive als auch intensive Dachbegrünungen ab einer Fläche von zehn Quadratmetern. Die Stadt übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50 Euro pro Quadratmeter Dachfläche. Insgesamt können bis zu 20.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller im Jahr bewilligt werden.

Wie hoch ist die Förderung für Fassadenbegrünungen?

Seit 2021 wird die Begrünung von Gebäudefassaden gefördert. Dabei werden sowohl boden- als auch wandgebundene Fassadenbegrünungen ab einer Fläche von zehn Quadratmetern unterstützt. Die Stadt übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 50 Euro pro Quadratmeter Fassade. Die höchstmögliche Fördersumme pro Antragstellerin oder Antragsteller liegt bei 25.000 Euro jährlich. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Wohnungsgenossenschaften und Baugemeinschaften können die finanzielle Unterstützung erhalten. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben den Herstellungskosten auch Planungskosten, die statische Vorprüfung bis zu einem Betrag von 600 Euro sowie die Pflege in der Anfangsphase. Voraussetzung ist, dass die Begrünung fachgerecht geplant und umgesetzt wird. Maßnahmen dürfen zudem erst nach der Förderzusage begonnen werden. 

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Zuletzt geändert am 28. Mai 2025