Weitere geschützte Bäume

1. Bäume in Schutzgebieten und durch besondere Ausweisungen

Verschiedene rechtliche Schutzkategorien stellen sicher, dass bestimmte Bäume dauerhaft erhalten bleiben, sei es flächenhaft oder punktuell:

  • Bäume in Naturschutzgebieten
    In Naturschutzgebieten dürfen Bäume grundsätzlich nicht gefällt, beschädigt oder wesentlich verändert werden. Sie sind Teil besonders sensibler Lebensräume und unterliegen dem höchsten naturschutzrechtlichen Schutz. Ziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Schutz seltener Arten und Lebensräume.
  • Bäume in Landschaftsschutzgebieten
    Auch in Landschaftsschutzgebieten können Bäume geschützt sein. Der Fokus liegt hier auf dem Erhalt des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion und des ökologischen Zusammenhangs. Eingriffe sind nicht generell verboten, bedürfen aber häufig einer Genehmigung. Der Schutz ist hier weniger streng als im Naturschutzgebiet, aber dennoch verbindlich.
  • Naturdenkmale
    Besonders markante Einzelbäume oder Baumgruppen, etwa aufgrund ihres Alters, Wuchses oder ihrer Seltenheit, können als Naturdenkmal ausgewiesen sein.
    Sie stehen unter umfassendem Schutz – selbst kleinste Eingriffe sind in der Regel unzulässig. Anders als bei großflächigen Gebieten steht hier das Einzelobjekt im Zentrum des Schutzes.
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
    Dazu können zum Beispiel Baumreihen, Hecken, Feldgehölze oder Alleen zählen, die das Landschaftsbild prägen oder für den Arten- und Biotopschutz bedeutsam sind.
    Auch diese sind rechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt oder wesentlich verändert werden. Der Schutz ist objektbezogen und klar abgegrenzt.

Eine kartografische Darstellung aller Schutzgebiete und Schutzobjekte finden Sie im Geoportal der Stadt Oldenburg. Mit einem Klick auf das jeweilige Schutzgebiet beziehungsweise Schutzobjekt können Sie sich auch die entsprechenden Regelungen zu den einzelnen Gebieten und Objekten anzeigen lassen.

Mehr Umweltinformationen im Geoportal der Stadt »

2. Bäume mit Festsetzungen oder Bindung durch andere Regelwerke

Einzelne Bäume können auch unabhängig von Schutzgebieten besonderen rechtlichen Bindungen unterliegen:

  • Bäume mit Festsetzungen in Bebauungsplänen
    In Bebauungsplänen können bestimmte Bäume zur Erhaltung festgesetzt sein. Diese dürfen nur mit Genehmigung entfernt oder verändert werden – auch auf Privatgrundstücken.
  • Bäume im Zusammenhang mit Baudenkmälern oder im Ensembleschutz
    Stehen Bäume in räumlichem oder gestalterischem Zusammenhang mit einem eingetragenen Baudenkmal oder einem geschützten Ensemble, können sie denkmalrechtlich mitgeschützt sein. Veränderungen an diesen Bäumen wie zum Beispiel Fällung oder ein starker Rückschnitt bedürfen unter Umständen einer denkmalrechtlichen Genehmigung.

Eine kartografische Darstellung aller Bebauungspläne finden Sie im Geoportal der Stadt Oldenburg. Mit einem Klick auf den jeweiligen Bebauungsplan können Sie sich die Planzeichnung und die Inhalte des Bebauungsplanes anzeigen lassen.

Weiter Informationen zu Bebauungsplänen finden sie im Geoportal » 

4. Bäume auf Wallhecken

Wallhecken sind historisch entstandene Landschaftselemente. Sie bestehen aus einem aufgeschütteten Erdwall, der mit Gehölzen wie Sträuchern oder Bäumen bepflanzt ist.

Ursprünglich dienten Wallhecken dazu, Weideflächen einzugrenzen, Weidetiere zurückzuhalten und gleichzeitig Äcker vor Wind und Erosion zu schützen. Sie stellten somit eine naturnahe Form der Einfriedung dar und hatten über Jahrhunderte hinweg sowohl eine landwirtschaftliche als auch ökologische Bedeutung.

Heute sind viele dieser Strukturen als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Die dort wachsenden Bäume und Sträucher sind ökologisch besonders wertvoll. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten, vernetzen Biotope und wirken sich positiv auf das Kleinklima aus.

Das Entfernen oder Beschädigen von Gehölzen auf Wallhecken ist in der Regel nicht zulässig oder nur unter bestimmten Auflagen mit Genehmigung erlaubt.

Eine kartografische Darstellung aller Wallhecken finden Sie im Geoportal der Stadt Oldenburg. Bitte aktivieren Sie dazu den Layer „Wallhecken“ und deaktivieren Sie für eine bessere Übersicht alle übrigen Layer. 

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Ihr Ansprechpartner

Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz

Industriestraße 1 h

1. Obergeschoss

26105 Oldenburg

Telefon: 0441 235-2777

E-Mail: naturschutz[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 18. Juli 2025