Baumschutz

Gehölze in der Stadt

Bäume und Sträucher tragen zu einer lebenswerten Umwelt bei. Insbesondere die heimischen Gehölze dienen als Lebensraum für zahlreiche Insekten- und Vogelarten und bieten ihnen Nahrungs- und Nistplätze.

Bäume...

  • reinigen die Luft von Schadstoffen und erneuern sie (günstige Beeinflussung des Kleinklimas)
  • produzieren Sauerstoff (Photosynthese), so produziert zum Beispiel ein Laubbaum in 100 Jahren circa 6.600 Kilogramm Sauerstoff, was als Atemsauerstoff für 20 Jahre eines Menschenlebens ausreicht
  • binden Schmutzteile und Kohlendioxid (CO2) im Holz
  • schützen durch die Filterung von Schadstoffen das Grundwasser
  • bilden Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel Fledermäuse, Vögel, Insekten, Flechten (Birken gehören nach Eichen zu den am meisten von der Pflanzen fressenden Tierwelt heimgesuchten Baumarten Mitteleuropas)
  • spenden Schatten und schützen vor Wind und Regen
  • schützen den Boden vor Erosion

Wichtige Funktion von Bäumen auch für den Klimaschutz

Ein Baum mit einer Höhe von 25 Metern hat einen Kronendurchmesser von etwa 15 Metern. Mit seinen circa 800.000 Blättern verzehnfacht er seine Standfläche (160 Quadratmeter) auf 1.600 Quadratmeter Blattfläche. Durch die unzähligen Spaltöffnungen gelangt Kohlendioxid aus der Luft in die Zellen der Blätter, wo mit Hilfe der Photosynthese unter Verbrauch von Wasser und Sonnenenergie Kohlenhydrate (Zucker, Stärke) gebildet und Sauerstoff abgegeben wird. Die Fläche der Zellen beträgt 160.000 Quadratmeter. Die Blattfläche des Baumes von 150 Quadratmetern liefert während ihrer Assimilationszeit den gesamten Sauerstoffbedarf eines Menschen. Daraus folgt, dass der Baum elf Menschen mit Sauerstoff versorgt. Dabei verbraucht er den täglichen Kohlendioxidabfall von zweieinhalb Einfamilienhäusern. Natürlich verbraucht auch der Baum selbst Sauerstoff und erzeugt Kohlendioxid, doch diese Mengen können vernachlässigt werden. Würde man diesen Baum nun fällen und wollte ihn vollwertig ersetzen, so müsste man rund 2.500 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von einem Kubikmeter pflanzen.

Die Kosten für ihre Pflanzung würden je nach Lage etwa 250.000 Euro betragen.

Tragen Sie durch die Pflanzung heimischer Bäume und Sträucher » (PDF, 95,5 KB) beziehungsweise durch die Pflanzung hier heimischer Obstgehölze » (PDF, 181 KB) in Ihrem Garten zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt bei.

Hecken und Gebüsche in der Brut- und Setzzeit

Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze gliedern und gestalten den Garten. Sie dienen als Sichtschutz an der Grundstücksgrenze und schaffen Rückzugsorte – vor allem für Tiere. Daher verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, in der Brutzeit vom 1. März bis 30. September den starken Rückschnitt, das Auf-den-Stock-setzen oder die komplette Entfernung von Hecken, Büschen und bewachsenen Zäunen. Geringfügige Rückschnitte zum Erhalt der Form, zur Pflege oder zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind unter Beachtung des Artenschutzes ganzjährig möglich.

Vögel suchen jetzt Nistplätze in Gebüschen

Die Vorschrift dient vor allem dem Vogelschutz, denn die Tiere suchen im Frühjahr nach Nist- und Brutplätzen. In Hecken und Gebüschen finden sie geeignete Stellen, um ihre Nester zu bauen und ihren Nachwuchs bis in den Sommer hinein großzuziehen. In dieser Zeit reagieren die Tiere besonders sensibel auf Störungen.

Bevor die Heckenschere angesetzt wird, ist daher vorsichtig zu prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat. Sollte dies der Fall sein, muss mit dem Schnitt solange abgewartet werden, bis das Vogelnest nicht mehr besetzt ist. Besonders in immergrünen Pflanzen, wie zum Beispiel Thuja- oder Tannenhecken, fallen Nester auf den ersten Blick kaum auf. Wer sich unsicher ist, sollte daher fachliche Expertise hinzuziehen.

Ausnahmen nur mit artenschutzrechtlichem Gutachten

Abweichungen von dem genannten Verbot können bei der Unteren Naturschutzbehörde unter Angabe von zwingenden Gründen beantragt werden. Die Genehmigung kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn ein Abwarten bis zum Ende der Brutzeit unzumutbar ist und ein artenschutzrechtliches Gutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt.

Hinweise

Gehölze sind häufig Gegenstand nachbarschaftlicher Auseinandersetzungen. Wer Genaueres über seine Rechte und Pflichten als Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer und Nachbarin/Nachbar wissen möchte, kann sich in der Broschüre „Tipps für Nachbarn – Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten“ » (PDF, 1,7 MB) (Stand 2021) detaillierter informieren.

Für Hilfe und Beratung in privatrechtlichen Auseinandersetzungen (unter anderem auch Nachbarschaftsstreitigkeiten) möchten wir abschließend noch auf das Schiedsamt » der Stadt Oldenburg hinweisen.

Ihr Ansprechpartner

Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
1. Obergeschoss
26105 Oldenburg

Thomas Sluiter
Telefon: 0441 235-2827
Fax: 0441 235-2110
E-Mail: thomas.sluiter[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 25. März 2024