Baumschutz

Hecken und Gehölze

Hecken, Sträucher und andere Gehölze sind mehr als bloß schmückendes Beiwerk, sie erfüllen zahlreiche wertvolle Aufgaben:

  • Lebensraum für Tiere:
    Vögel, Igel, Insekten und andere Kleintiere finden in Hecken Schutz und Nahrung.
  • Klimaregulation und Luftfilterung:
    Blätter nehmen Schadstoffe auf, speichern Niederschlag und wirken wie natürliche Klimaanlagen in trockenen Sommern.
  • Sichtschutz und Lärmpuffer:
    Besonders im privaten Umfeld sorgen Hecken für mehr Ruhe, Schutz und ein angenehmeres Wohngefühl.
  • Struktur für Stadt und Garten:
    Gehölzlinien gliedern Plätze und Wege, schaffen Begrenzungen und formen grüne Räume – vom Garten bis zum Stadtpark.

Tipp für Gartenbesitzer und Grundstücksnutzer:

Planen Sie Pflegearbeiten außerhalb der Schutzzeit oder noch besser: gestalten Sie Ihren Garten möglichst naturnah. Auf diese Weise unterstützen Sie aktiv den Naturschutz und tragen zur Lebensqualität in der Stadt bei.

Hinweise und Ideen dazu erhalten Sie zum Beispiel beim NABU ».

Rechtliche Vorgaben

Damit Gehölze ihre Funktionen erfüllen können, besonders als Lebensraum für Tiere, gibt es klare gesetzliche Regeln.

Ein besonders wichtiger Schutz ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt:
Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken, Sträucher oder andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen.

  • Warum ist das so wichtig?
    In dieser Zeit nutzen viele Tiere – vor allem Vögel, aber auch Igel, Insekten und andere Wildtiere – Gehölze als Brut-, Nist- oder Rückzugsort. Wer während der Schutzzeit schneidet oder rodet, riskiert, aktive Nester zu zerstören oder Elterntiere zu vertreiben. Das kann zum Tod von Jungtieren führen und stellt eine Störung streng geschützter Arten dar – und ist damit kein Bagatelldelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
  • Was ist erlaubt?
    Schonende Pflegemaßnahmen – etwa das Zurückschneiden einzelner Triebe zur Formhaltung – sind weiterhin erlaubt, solange dabei keine Tiere gestört oder Nester beschädigt werden. Wer unsicher ist, sollte sich im Zweifel an den Fachdienst Naturschutz der Stadt Oldenburg wenden.

Ihr Ansprechpartner

Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Team Baumschutz
Industriestraße 1 h
1. Obergeschoss
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-2777
E-Mail: baumschutz[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 28. Juli 2025