Nachbarschaftsrecht
Bäume und Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen
Bäume und andere Gehölze sind nicht nur schön und nützlich, sie können auch zu Streit zwischen Nachbarinnen und Nachbarn führen. Etwa wenn Zweige über den Zaun wachsen, Laub auf dem Nachbargrundstück landet oder der Schatten als störend empfunden wird.
Viele dieser Fragen sind im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelt. Es enthält zum Beispiel Vorschriften dazu, welche Abstände Bäume und Sträucher zur Grundstücksgrenze haben müssen, wie hoch eine Hecke sein darf oder wann ein Rückschnitt verlangt werden kann.
Das Nachbarrecht ist Privatrecht und regelt damit das Verhältnis zwischen Privatpersonen. Die Stadt Oldenburg kann in diesen Fällen keine rechtliche Entscheidung treffen. Gespräche und gegenseitiges Verständnis helfen oft mehr als ein Streit vor Gericht.
Informationen und Hilfe
Wer wissen möchte, welche Rechte und Pflichten man als Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer oder Nachbarin beziehungsweise Nachbar hat, findet dazu hilfreiche Erläuterungen in der Broschüre „Tipps für Nachbarn – Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten“ des niedersächsischen Justizministeriums.
Die Broschüre erklärt die wichtigsten Regeln rund um:
- Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze
- Überhang und Wurzeln
- Schattenwurf und Lichtentzug
- Laub, Nadeln und Früchte auf dem Nachbargrundstück
- Einfriedungen
Was tun bei Streit?
Wenn es doch einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommt, muss nicht gleich ein Gericht eingeschaltet werden. In vielen Fällen kann das Schiedsamt » der Stadt Oldenburg helfen, außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Zuletzt geändert am 17. Juli 2025