Altlasten

Schädliche Bodenveränderungen durch Altlasten

Unter Altlasten versteht man Altablagerungen und Altstandorte, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen, zum Beispiel Leben, Gesundheit und Eigentum, oder die Allgemeinheit, zum Beispiel Sauberkeit des Grund- und Trinkwassers, hervorgerufen worden sind (§ 2 Absatz 5 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).

Altablagerungen

Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Eine Ersterfassung dieser Altablagerungen fand im Jahre 1988 statt.

Auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand 20 Altablagerungen, von denen ein Teil mittlerweile teilweise, beziehungsweise komplett saniert ist. Die Flächen mit Ablagerungen befinden sich nicht alle im Besitz der Stadt Oldenburg, sondern gehören anderen juristischen und natürlichen Personen. Die Eigentümer von Altablagerungen sind bei einer vorliegenden Gefährdung von Boden und Grundwasser verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück ausgehenden Verunreinigungen zu ergreifen.

Die Zuständigkeit für Angelegenheiten, die mit Altablagerungen verbunden sind, liegt derzeit beim Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Oldenburg.

Altstandorte

Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen (ehemalige Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen) oder sonstige gewerbliche oder kommunale Flächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Flächen stillgelegter militärischer Einrichtungen zählen ebenfalls zu den Altstandorten.

Altlastenverdachtsflächen

Altlastverdächtige Flächen sind Grundstücke, zu denen Anhaltspunkte für eine mögliche Boden- und Grundwasserverunreinigung vorliegen (§ 2 Absatz 6 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG). Anhaltspunkte für einen Verdacht können historische Lagepläne, Nennungen von Betrieben in Adressbüchern oder der Gewerbekartei, Zeitzeuginnen oder Zeitzeugen oder Hinweise aus der Bevölkerung bieten.

Altlastenrelevante Branchen

Es gibt eine ungeheure Vielzahl an Gewerbe- und Industriebetrieben, Dienstleistungsunternehmen und Rüstungsbetrieben, die als altlastenverdächtig eingestuft werden. Industriebetriebe wie Lackfabriken, metallverarbeitende Industrie oder Glashütten sind hier ebenso relevant wie (Eigenbedarfs-)Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Chemische Reinigungen. Bekannt sind Gaswerke, Bahnbetriebswerke und Tierkörperbeseitigungsanlagen, weniger bekannt kleine Gewerbe mit eher uneindeutiger Altlastenrelevanz wie zum Beispiel Speditionen oder holzverarbeitende Betriebe. Insgesamt gelten über 3.000 Branchen als altlastenrelevant und sollten entsprechend überprüft werden. Die ersten Schritte hierzu sind immer eine Historische Recherche » der ehemaligen Nutzung und bei Bestätigung des Anfangsverdachtes orientierende Untersuchungen des Bodens.

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024