Immobilienerwerb

Altlastenverdacht beim Immobilienerwerb

Vor dem Kauf einer Immobilie (Grundstück, Haus) sollte abgeklärt werden, ob gegebenenfalls Altlasten auf dem Objekt zu vermuten sind. Auskünfte aus dem Altlastenkataster » erteilt die Untere Bodenschutzbehörde gegen eine geringe Gebühr.

Bei begründetem Verdacht auf Altlasten » können für die gefährdungsabschätzenden Untersuchungen und die Sanierung einer Altlast sowohl die Eigentümer als auch die Verursacher herangezogen werden. Dies gilt auch für Vorbesitzer, wenn diese die schädliche Bodenveränderung oder Altlast kannten oder kennen mussten. Die Überprüfung des Altlastenverdachts sowie eventuell notwendige Sanierungsmaßnahmen sollten grundsätzlich vor weiteren (Bau-)Maßnahmen erfolgen.

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024