Haareneschviertel: Weniger Parkstress

Mehr Stellplätze für Anwohnende dank Bewohnerparkzone G ab dem 1. Januar 2026

Weniger Autos, die um einen Parkplatz kreisen, weniger Abgase und weniger Lärm: Um die Parksituation in innenstadtnahen Wohngebieten zu verbessern, wurde 2024 die Einführung einer neuen Bewohnerparkzone G im Haareneschviertel beschlossen. Diese Maßnahme aus dem Teilkonzept Parkraummanagement des Mobilitätsplans Oldenburg 2030 wird ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt. Dazu wurden Mitte November 2025 Informationsflyer an die Anwohnerinnen und Anwohner im Quartier verteilt, um sie frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen zu informieren. Diese erläutern die neuen Parkregelungen, nach denen das Parken in der Zone G künftig nur noch gegen Zahlung einer Parkgebühr möglich sein wird. 

Anwohnerinnen und Anwohner der Zone G können einen Bewohnerparkausweis erwerben, der es ihnen ermöglicht, kostengünstig in der Zone zu parken. Die einmalige Gebühr beträgt 200 Euro pro Jahr und der Ausweis ist für jeweils ein Jahr gültig.

Was ist das Ziel der Maßnahme und ab wann gilt sie?

Ziel der Maßnahme ist es, den Parkdruck im Haareneschviertel zu verringern und die vorhandenen Stellflächen vorrangig den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Verfügung zu stellen. Die Regelung tritt am Donnerstag, 1. Januar 2026, in Kraft. Aufgrund des Feiertags werden die Parkautomaten jedoch erst am Freitag, 2. Januar 2026, in Betrieb genommen.

Welches Gebiet umfasst die Bewohnerparkzone G im Haareneschviertel?

Ab der Jade Hochschule erstreckt sich die neue Parkzone entlang der Ofener Straße in Richtung Westkreuz, reicht hinauf bis zur Bahnlinie und zieht sich von dort östlich bis zur Auguststraße.

Gibt es Ausnahmen?

Gut zu wissen: Außerhalb der Regelzeiten (montags bis samstags von 8 bis 19 Uhr) bleiben die ausgewiesenen Parkflächen weiterhin frei und kostenlos für alle nutzbar.

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Einen Bewohnerparkausweis für die Zone G erhält nur, wer seinen Hauptwohnsitz innerhalb des ausgewiesenen Gebiets hat. Voraussetzung ist außerdem, dass keine Garage oder ein anderer Stellplatz zur Verfügung steht. Pro Person kann lediglich ein Ausweis beantragt werden. Das Kraftfahrzeug muss auf die betreffende Person zugelassen sein oder nachweislich von ihr genutzt werden. Mehr Informationen zur Beantragung des Bewohnerparkausweises der Zone G » (PDF, 1,8 MB, barrierefrei)

Wie und wo erhält man einen Bewohnerparkausweis und welche Unterlagen werden benötigt?

Bewohnerinnen und Bewohner können einen Bewohnerparkausweis für die Zone G im Technischen Rathaus, Industriestraße 1, Eingang H, Raum 035, oder im Serviceportal erwerben ». Für die Beantragung werden ein gültiges Ausweisdokument und der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) benötigt. Ist die antragstellende Person nicht Halterin oder Halter des Fahrzeugs, muss zusätzlich eine Nutzungsbestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters vorgelegt werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

Wer sich genauer über das Teilkonzept Parkraummanagement des Mobilitätsplan Oldenburg 2030 informieren möchte, findet alle Details auf den Seiten zum Mobilitätsplan Oldenburg 2030 ».

Zuletzt geändert am 19. November 2025