Förderung
Förderprogramme von MACH|WERK bis Szenekultur laufen weiter – Neue Förderung für Stadtteilkultur
Kulturförderung soll frischen Wind bringen
Auch im Jahr 2026 stellt die Stadt Oldenburg wieder Zuschüsse für kulturelle Projekte in Aussicht. Die bekannten Fördertöpfe für allgemeine Kulturprojekte und die kulturelle Bildung sowie für innovative Kulturprojekte durch den MACH|WERK-Fonds und die Szenekultur laufen 2026 weiter. Zusätzlich gibt es in diesem Jahr ein weiteres Programm, mit dem Kulturprojekte in den einzelnen Stadtteilen gefördert werden sollen. Was verbirgt sich hinter den einzelnen Förderungen?
Neu: Stärkung der Stadtteilkultur
Der neue Förderansatz nennt sich „Stadtteilkultur“. Ziel dieser Förderung ist es, die konkreten Stadtteile mit designierten Kulturprojekten zu fördern und zu stärken. Der jeweilige Stadtbezirk, in dem das geplante Projekt umgesetzt werden soll, muss im Antrag angegeben werden. Es kann aus acht verschiedenen Bezirken gewählt werden, die jeweils mehrere Stadtteile oder Quartiere umfassen. Auf den Seiten der Kulturförderung im Serviceportal » können die einzelnen Bezirke eingesehen werden.
Nachtleben und Szenekultur
Die Förderung der Szenekultur, die 2025 eingeführt worden ist, bleibt weiterhin bestehen. Ziel ist die Unterstützung von Netzwerken und kollektiven Formaten in der Nacht- und Clubkultur. Bestenfalls wird mit einem solchen Projekt die Grundlage für eine dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den Kulturschaffenden und dem jeweiligen Kooperationspartner geschaffen. Der maximale Förderbetrag sowie die Förderquote werden 2026 zugunsten der Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmer angepasst – der Anteil an den Gesamtkosten eines Projekts, der von der Stadt im Falle eines Zuschusses übernommen wird, erhöht sich also.
MACH|WERK: Innovation als Hauptfaktor
Der 2018 eingeführte MACH|WERK-Fonds zur Förderung innovativer Projekte steht auch 2026 zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen Kulturschaffende zur Realisierung von innovativen Kulturprojekten begeistert werden, die durch ihren außergewöhnlichen Charakter neue Akzente für die Kulturentwicklung in der Stadt setzen. Zu beachten bei dieser Förderform: Die Entscheidung darüber, welche Anträge bezuschusst werden, trifft der Kulturausschuss in seiner Septembersitzung. Alle weiteren Arten der kulturellen Förderung werden in einem mehrstufigen Verfahren von der Stadtverwaltung bearbeitet und beschieden.
Kulturelle Bildung und Teilhabe
Die Projekte der kulturellen Bildung und Teilhabe sollen Kultur für alle Altersgruppen zugänglich machen, vom Kleinkind bis zu Seniorinnen und Senioren. Förderfähig sind Projekte an formalen und non-formalen Bildungseinrichtungen wie beispielsweise Kitas, Schulen, Horten sowie Jugendfreizeitstätten und Senioreneinrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft. Dabei sollte mindestens ein Projektpartner aus dem Bildungsbereich und einer aus dem Kulturbereich stammen. Die Anträge sind von der Bildungseinrichtung zu stellen, können aber selbstverständlich gemeinsam entwickelt werden. Aus dem Kulturbereich können Kultureinrichtungen, Kulturvereine oder freie Künstlerinnen und Künstler beteiligt sein.
Antragsfristen und weitere Informationen
Alle für die Beantragung einer Kulturförderung relevanten Informationen sowie die Online-Antragsformulare sind im Serviceportal » zu finden. Bei Rückfragen können sich Interessierte auch direkt im Kulturbüro bei Maurice Gärtner melden, telefonisch unter 0441 235-3049 oder per E-Mail an Kulturbuero[at]stadt-oldenburg.de. Die Stadt freut sich auch 2026 auf viele interessante Projektanträge!
Zuletzt geändert am 12. Januar 2026
