AWB warnt vor falscher Entsorgung von Batterien und Akkus

Bereits sechster Fall in zwölf Monaten

Batterien und Akkus sorgen immer wieder für Probleme

Erneut ist es zu einem Brand im Barkenweg gekommen – und wieder war ein fälschlicherweise im Restmüll entsorgter Lithium-Ionen-Akku der Auslöser. Am Mittwoch, 8. April 2026, löste am Nachmittag die Brandmeldeanlage in der Abfallbehandlungsanlage in Neuenwege aus, die Feuerwehr rückte mit 20 Kräften aus. Der Schredder war in Brand geraten, weil ein im Müll befindlicher Akku Feuer gefangen hatte. Die Kolleginnen und Kollegen des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Oldenburg (AWB) reagierten blitzschnell, um eine Ausbreitung des Brandes zu verhindern: Mit einem Radlader wurde Sand in den Schredder gekippt und mit Sprühwasser das Feuer eingedämmt, so dass die Feuerwehr nur noch nachlöschen musste. Nach den erfolgten Löscharbeiten konnte der Schredder wieder angefahren und entleert werden. Es entstand glücklicherweise kein Personen- oder Sachschaden.

Zum Glück ist dieser Fall glimpflich ausgegangen. Er zeigt zum einen, wie wichtig funktionierende Brandmeldeanlagen und das schnelle und gezielte Eingreifen der Feuerwehr sind – und offenbart zum anderen, welche gefährlichen Folgen eine falsche Müllentsorgung haben kann. Bereits in der Vergangenheit hat der AWB mehrfach vor den Gefahren explosiver Stoffe im Restmüll gewarnt, unter anderem mit einer Aufklärungskampagne. Denn immer wieder sorgen Akkus oder andere falsch entsorgte Stoffe für Brände – auch in der Abfallbehandlungsanlage. Alleine in den zurückliegenden zwölf Monaten gab es bereits sechs Vorfälle dieser Art.

Rücknahme von Batterien und Akkus klar geregelt

Die Entsorgung von Batterien und Akkus ist im Batteriegesetz geregelt. „Danach sind nicht nur die Vertreiber von Batterien wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien und Baumärkte zur Rücknahme von Batterien und Akkus verpflichtet, auch die Besitzerinnen und Besitzer der Batterien, also die Endverbraucherinnen und Endverbraucher, sind verpflichtet, alte Batterien einer getrennten Erfassung zuzuführen und nicht im Restmüll zu entsorgen. Und auch die Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg schreibt eine getrennte Entsorgung von Batterien und Akkus vor“, informiert AWB-Chef Marco Janssen.

Spraydosen, Gasbehälter und Feuerlöscher abgeben

Aber nicht nur Batterien und Akkus können Brände in der Abfallbehandlungsanlage verursachen. Auch nicht vollständig geleerte Spraydosen, Gasbehälter und Feuerlöscher sind brandgefährlich. „Solche gefährlichen Abfälle gehören nicht in den Restabfall, sondern zur Schadstoffentsorgung“, erklärt Janssen. Die Schadstoffsammelstelle an der Wertstoffannahmestelle Neuenwege ist während der normalen Öffnungszeiten erreichbar, an der Wertstoffannahmestelle Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7, können schadstoffhaltige Abfälle jeweils am ersten Mittwoch eines Monats abgegeben werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, Schadstoffe bei der mobilen Sammlung abzugeben. Hier finden Sie die Termine der mobilen Schadstoffsammlung ».

Zuletzt geändert am 9. April 2026