Eisenbahnbrücke am Hafen

Zugverkehr ist wochenlang beeinträchtigt – Krogmann drängt auf schnelle Entscheidungen

Stadt fordert Neubau der maroden Eisenbahnbrücke

Ein Schaden an der über die Hunte führenden Eisenbahnklappbrücke in Oldenburg führt Anfang November 2025 zu gravierenden Einschränkungen im Zugverkehr, die nach Stand Anfang November 2025 mehrere Wochen andauern werden. Für Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann ist das nicht hinnehmbar: „Die aktuelle Situation ist ein unhaltbarer Zustand – für die Pendlerinnen und Pendler, für die Wirtschaft und für die gesamte Region Nordwest. Wieder einmal zeigt sich, dass die alte Klappbrücke den Anforderungen eines modernen, zuverlässigen Bahnverkehrs längst nicht mehr gewachsen ist“, kritisiert Krogmann. Der Oberbürgermeister fordert von der Deutschen Bahn und vom Bund eine klare Entscheidung für den Neubau dieser zentralen Verkehrsverbindung: „Und zwar ohne weitere Verzögerung. Flickwerk und provisorische Reparaturen dürfen nicht länger die Antwort auf ein strukturelles Problem sein.“

Appell an Bahn: Schritte für Neubau einleiten

Krogmann appelliert eindringlich an die Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn, die notwendigen Schritte für den Neubau der rund 70 Jahre alten Eisenbahnbrücke in Gang zu setzen, um so für Verlässlichkeit, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit im Schienenverkehr unserer Region zu sorgen. Neben der nun nötigen zügigen Instandsetzung bedürfe es einer verlässlichen Perspektive, die nur ein Neubau der Brücke gewährleisten könne. 

Schulterschluss mit der IHK

In dieser Forderung weiß sich der Oberbürgermeister einig mit der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK), die sich ebenfalls für einen Neubau stark macht. Ihre Position wollen Stadt und IHK in einem kurzfristig anzuberaumenden Gespräch mit der Bahn zum Ausdruck bringen. Von den Einschränkungen ist auch die an die Schiene angebundene Oldenburger Hafenwirtschaft stark betroffen.

Forderung eines Neubaus bereits seit Jahren Thema

Oberbürgermeister Krogmann hat bereits seit Jahren und nochmals deutlich in der ersten Bahnkonferenz der Region Weser-Ems in 2023 die zentrale Forderung eines Neubaus der Eisenbahnklappbrücke formuliert. Schon damals wies er darauf hin, dass diese Brücke und die „normalen“ Ausfallzeiten Anlass zur Sorge geben, dass der Personen- und auch der Güterverkehr nach Oldenburg und darüber hinaus in die ganze Region (und auch zum Jade-Weser-Port) gefährdet sind.

Im Sommer 2023 wurde in einem Gespräch, unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesebene, ein Gutachten der Deutschen Bahn thematisiert, in dem die Oldenburger Bahnbrücke „Huntebrücke“ die Schulnote 2 bekommen haben soll und bis zum Jahr 2025 bis auf kleinere Sanierungen keine weiteren Maßnahmen geplant seien. Auch im Jahr 2025 hat es bereits entsprechende Gespräche mit IHK-Präsident Jan Müller und Jürgen Krogmann auf dieser Ebene gegeben. Hier ist ein Neubau der Brücke als zentrales Infrastrukturprojekt ebenso betont worden wie die gemeinsame Anstrengung, dieses Projekt in die Finanzierungspläne der Infrastrukturfonds zu bringen.

Schaden bei Instandsetzungsarbeiten entdeckt

Der Schaden an der Eisenbahnklappbrücke war am Dienstag, 4. November 2025, bei planmäßigen Sanierungsarbeiten entdeckt worden. Es handelt sich um einen Riss in einem Trägerteil. Um die Belastung zu reduzieren, musste den Angaben der Bahn zufolge ein Klappteil der Brücke festgesetzt und ein Gleis gesperrt werden. Das zweite Gleis kann aktuell nur mit 20 Kilometer pro Stunde befahren werden.

Einschränkungen bis Anfang Dezember

Das beschädigte Bauteil muss nun ausgetauscht werden, was laut Bahn überwiegend nachts erfolgt. Die Reparatur werde drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Die DB InfraGO AG hat eine Wiederaufnahme des Normalbetriebs für die erste Dezemberwoche 2025 in Aussicht gestellt. Der Gehweg entlang der Brücke sei von der Sperrung nicht beeinträchtigt, auch Schiffe können die Brücke weiterhin passieren.

Täglich passieren mehr als 100 Züge das Bauwerk, darunter etwa 90 Reise- und mehr als 30 Güterzüge.

Zuletzt geändert am 7. November 2025