Stadt ist vorbereitet

Erhöhter und längerer Personaleinsatz – Streusalz nachgeliefert – Freitag möglichst zuhause bleiben

AWB reagiert auf sich verschärfende Wetterlage

Der Deutsche Wetterdienst kündigt bereits ab Donnerstag, 8. Januar 2026, einsetzenden Schneefall an. Ab Freitag, 9. Januar 2026, ist mit stärkerem Schneefall zu rechnen. Vor diesem Hintergrund hat der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) kurzfristig Maßnahmen zur Sicherstellung des Winterdienstes eingeleitet.

Erhöhter Personaleinsatz

Seit Donnerstag, 8. Januar 2026, wird das einzusetzende Personal von bislang 60 auf bis zu maximal 120 Mitarbeitende aufgestockt. Die Frühschicht beginnt werktags um 5 Uhr, die Spätschicht startet um 13.45 Uhr und dauert bis 22.30 Uhr. Am Sonntag laufen die Schichten von 6 bis 21.30 Uhr. So soll trotz der widrigen Witterungsverhältnisse sichergestellt werden, dass das wesentliche Straßennetz auch über den gesamten Tagesverlauf hinweg genutzt werden kann. Aufgrund des hohen Streusalzbedarfes wurden zusätzliche Lieferungen beauftragt, die bereits eingetroffen sind.

Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Straßen so schnell und so sicher wie möglich passierbar und die Auswirkungen der winterlichen Wetterlage für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. „Ein großes Lob gilt den Mitarbeitenden des AWB sowie den ebenfalls am Winterdienst beteiligten Kolleginnen und Kollegen der städtischen Fachdienste, die trotz der kräftezehrenden Bedingungen und der Beanspruchungen in den bisherigen Tagen engagiert weiterhin ihr Bestes geben“, so Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht.

Räumung nach Prioritäten

Gleichzeitig bittet der AWB um Verständnis, dass es bei anhaltendem oder starkem Schneefall nicht möglich sein wird, das gesamte Stadtgebiet zeitgleich und überall gleichmäßig zu räumen. Die Einsätze erfolgen nach festgelegten und abgestuften Prioritäten, sodass insbesondere Hauptverkehrsstraßen, wichtige ÖPNV-Routen sowie gefährliche Stellen wie Brücken, Steigungen und Kreuzungen schnellstmöglich gesichert werden. Kleinere Nebenstraßen können allenfalls dann bedient werden, wenn die priorisierten Flächen und Wege komplett bedient wurden.

Eigentümerinnen und Eigentümer in der Pflicht

In diesem Zusammenhang weist die Stadt erneut auf die Räumpflicht für Privatpersonen hin. Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen von der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer dieses Grundstückes in einer Breite von mindestens 1,50 Meter geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden. Gibt es keinen angelegten Gehweg, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen. Mieterinnen und Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sollten mit den Vermietenden oder der Hausverwaltung klären, wer den Winterdienst erfüllen muss.

Appell: Freitag wenn möglich zuhause bleiben

In Anbetracht der Wetterlage sollten Bürgerinnen und Bürger mit entsprechender Vorsicht unterwegs sein und gegenseitig Rücksicht nehmen. „Am sichersten ist es, an diesem Freitag sämtliche Wege und Fahrten zu meiden. So tragen wir alle dazu bei, Unfälle durch Glätte zu vermeiden. Wer kann, sollte also bestenfalls zuhause bleiben“, appelliert Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht. Am Freitag, 9. Januar 2026, fällt deshalb auch der Präsenzunterricht an den Oldenburger Schulen in städtischer Trägerschaft ganztägig aus. »

Zuletzt geändert am 8. Januar 2026