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Amalienbrücke
Dach, Beleuchtung und Stahlteile werden in vier Bauabschnitten instandgesetzt
Sanierung der Unterstände startet am 18. Mai
Seit mehr als vier Jahrzehnten stehen die beiden Unterstände mit ihren Schirmmasten auf der Amalienbrücke – und die Spuren der Jahre sind unübersehbar. Die aus Kunststoff-Doppelstegplatten bestehende Dacheindeckung aus dem Jahr 1980 ist mittlerweile spröde, durch Risse geschwächt und von mehreren Löchern durchzogen. Damit die Konstruktion wieder zuverlässig schützt, wird die Dachfläche vollständig erneuert. Die Arbeiten haben in der Kalenderwoche 21 begonnen.
Im Zuge der Sanierung werden außerdem die integrierte Beleuchtung erneuert sowie die Stahlbauteile mit einer neuen Korrosionsschutzbeschichtung versehen. Die Maßnahmen werden in vier Bauabschnitten umgesetzt. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für den Herbst 2026 vorgesehen.
Was wird gemacht und mit welchen Einschränkungen muss man rechnen?
Im ersten Bauabschnitt werden die bestehenden Doppelstegplatten einschließlich der dazugehörigen Metallstreben demontiert. Aufgrund der Größe der Bauteile und der beengten Platzverhältnisse im Baustellenbereich kommt es dabei zu Einschränkungen für den Geh- und Radverkehr auf der Amalienbrücke. Darüber hinaus ist im Bereich der Unterstände eine dreitägige Vollsperrung des Geh- und Radweges vorgesehen. Diese soll nach aktueller Planung von Montag, 18. Mai, bis Mittwoch, 20. Mai 2026, erfolgen. Währenddessen bleibt jeweils eine Seite für den Fuß- und Radverkehr passierbar.
Anschließend wird die vorhandene Beleuchtung erneuert und durch eine energiesparende LED-Technik ersetzt. Im dritten Bauabschnitt werden die Unterstände und Masten mit einem neuen Farbanstrich versehen, zudem werden die Metallstreben der Dachkonstruktion überarbeitet. Abschließend erhält die Konstruktion eine neue Dacheindeckung aus Kunststoff-Doppelstegplatten. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 100.000 Euro.
Zu einem späteren Zeitpunkt sind weitere Unterhaltungsmaßnahmen an den Übergängen zwischen Brücke und Fahrbahn vorgesehen.
Zuletzt geändert am 19. Mai 2026
