Alexanderstraße

Stadt Oldenburg erneuert zentralen Abschnitt ab Frühjahr – Vier Phasen – OOWV baut Kanal

Bau in Abschnitten statt langer Vollsperrung

Die Stadt Oldenburg plant im Frühjahr 2026 den baulichen Lückenschluss auf der Alexanderstraße zwischen dem Knotenpunkt Alexanderstraße/Bürgerfelder Straße/Im Dreieck und der Bahnüberführung. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Straße an heutige sowie zukünftige verkehrliche, technische und bauliche Anforderungen anzupassen. Die Arbeiten werden in enger Abstimmung mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) ausgeführt, der die Entwässerungskanäle sowie die Hausanschlussleitungen erneuert beziehungsweise neu herstellt. Nach dem Kanalbau zieht die Stadt mit dem Straßenbau nach.

„Tiefbaumaßnahmen dieser Größenordnung sind technisch aufeinander aufbauend, hochkomplex und in hohem Maße witterungsabhängig. Durch die detaillierte Aufteilung in Bauphasen reduzieren wir die Dauer der erforderlichen Sperrungen so weit wie möglich“, erklärt Thomas Mehrtens, Leiter des Amtes für Verkehr und Straßenbau. „Unser Ziel ist es, die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger auf das notwendige Minimum zu begrenzen und gleichzeitig eine nachhaltige und sichere Lösung für die Alexanderstraße zu schaffen.“  Damit das gelingt, ist der Bauablauf in vier Bauphasen gegliedert. „Diese werden teilweise parallel beziehungsweise überlappend durchgeführt und nicht strikt nacheinander abgearbeitet“, erläutert Mehrtens. Eine Vollsperrung über die gesamte Bauzeit sei nicht erforderlich. In einzelnen Teilphasen blieben Abschnitte der Alexanderstraße passierbar. Ziel sei eine möglichst schnelle Freigabe. 

Die vier Bauphasen

  • Phase 1 beginnt nach aktuellem Stand (Anfang Februar 2026) voraussichtlich im April 2026 und wird etwa zweieinhalb Monate dauern. Auf der Ostseite der Alexanderstraße werden Hausanschlüsse für Misch- und Regenwasser hergestellt sowie Erd-, Versorgungs- und Entwässerungsarbeiten durchgeführt. Während dieser Phase kann der Verkehr stadtauswärts aufrechterhalten werden. Die Verkehrsführung wurde unter anderem in Abstimmung mit der Feuerwehr festgelegt.
  • Phase 2 beginnt voraussichtlich im Mai 2026 und dauert etwa drei Monate. In diesem Zeitraum werden die Regenwasserleitungen im Abschnitt von der Kreuzung Bürgerfelder Straße bis zur Höhe der Hausnummer 235 erneuert und an die Südbäke angeschlossen. Außerdem wird der Mischwasserkanal (ausgehend von einem Düker unter der Südbäke) erneuert. Für diese Arbeiten muss der betroffene Straßenabschnitt vollständig gesperrt werden. Anliegerinnen und Anlieger können den Baustellenbereich in der Regel weiterhin erreichen. Je nach Baufortschritt kann es jedoch zeitweise zu Einschränkungen kommen.
  • Phase 3, die zentrale Bauphase, schließt sich ab Sommer 2026 an und ist mit rund fünf Monaten kalkuliert. In dieser Phase werden die Hauptkanäle für Misch- und Regenwasser hergestellt, die mittig in der Fahrbahn in einer Tiefe von etwa zweieinhalb bis drei Metern verlaufen. Aufgrund der notwendigen Baugruben ist eine Vollsperrung in dieser Phase nach umfassender Prüfung alternativlos. Ziel ist es, die Fahrbahn bis zum Jahresende 2026 wieder für den Verkehr freizugeben. Die Nebenanlage auf der Westseite wird in dem Zuge schrittweise fertiggestellt.
  • Phase 4 beinhaltet die Fertigstellung der Oberflächenbefestigung auf der östlichen Nebenanlage einschließlich Parkflächen und Pflanzbeete. Während dieser Phase kann der Verkehr stadtauswärts wie in Phase 1 aufrechterhalten werden. Der Abschluss aller Maßnahmen ist witterungsabhängig für März 2027 vorgesehen.

Derzeitiger Zustand unzureichend

Der gegenwärtige Zustand des betroffenen Abschnitts ist baulich unzureichend. Die Fahrbahn weist eine Breite von 7,60 Metern auf und liegt stadtauswärts höher als die angrenzenden Nebenanlagen. Die Entwässerung erfolgt derzeit über Grünstreifen in Richtung der Geh- und Radwege, was funktionale Einschränkungen und einen erhöhten Unterhaltungsaufwand zur Folge hat. Zudem entsprechen die bestehenden Verkehrsflächen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine sichere und verlässliche Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmenden. 

Klare Trennung der Verkehrsarten und Anpassung der Höhenlagen

Im Rahmen des Ausbaus wird die Alexanderstraße an den Standard einer Hauptverkehrsstraße angepasst. Vorgesehen ist eine 6,50 Meter breite Asphaltfahrbahn. Die Nebenanlagen werden beidseitig durch Hochborde klar von der Fahrbahn getrennt. Damit wird die räumliche Trennung der Verkehrsarten deutlich verbessert – insbesondere zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Ergänzend wird die Höhenlage zwischen Haltestellenbereichen und Knotenpunkt neu abgestimmt: Die Fahrbahn wird moderat abgesenkt, die Nebenanlagen werden – angepasst an die angrenzenden Grundstücke – ebenfalls leicht abgesenkt und durch Bordsteine getrennt.

Die Stadt Oldenburg bittet Anwohnende sowie Verkehrsteilnehmende um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen. Die Verwaltung hat am 15. Dezember 2025 in einer Informationsveranstaltung Anliegerinnen und Anliegern die Planungen vorgestellt ». Rechtzeitig vor dem Start der Arbeiten werden Betroffene noch einmal umfassend informiert.

Verkehrsamtsleiter Thomas Mehrtens erläutert auch, warum man den Lückenschluss nicht als Folgemaßnahme im direkten Anschluss an die Baumaßnahme „Unterführung Alexanderstraße“ geplant hat: „Das wäre im Herbst 2025 wegen des bevorstehenden Winters nicht ratsam gewesen. Die Bauarbeiten hätten lange geruht. Tatsächlich haben wir nun einen verhältnismäßig langen und strengen Winter – da wären die Einschränkungen dann sehr massiv ausgefallen.“

Was kostet die Straßenbaumaßnahme?

Für die geplante Straßenbaumaßnahme sind im städtischen Haushalt insgesamt rund 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Bis zu 60 Prozent der Kosten werden durch Fördermittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) gedeckt, wodurch sich der Eigenanteil der Stadt entsprechend reduziert.

Die im Zuge der Maßnahme notwendige Erneuerung der Kanäle erfolgt unabhängig von der Straßenbaumaßnahme durch den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV). Für die erstmalige Herstellung der Regenwasser-Hausanschlüsse ist eine Kostenübernahme durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vorgesehen. Diese werden hierzu gesondert schriftlich vom OOWV informiert.

Zuletzt geändert am 5. Februar 2026