Haushalt allgemein

Die Stadt Oldenburg hat ihr Rechnungswesen zum 1. Januar 2010 auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) umgestellt.

Das sogenannte Drei-Komponenten-Modell des Neuen Kommunalen Rechnungswesens unterscheidet die Bilanz-/Vermögensrechnung, die Ergebnisrechnung und die Finanz-/Liquiditätsrechnung. In der Aufstellungs- und Durchführungsphase spricht man vom Ergebnishaushalt beziehungsweise Finanzhaushalt, eine Planbilanz wird nicht erstellt.

Der städtische Ergebnishaushalt entspricht weitgehend der Gewinn- und Verlustrechnung der Privatwirtschaft. Im städtischen Haushalt werden die geplanten Erträge der Stadt Oldenburg (unter anderem Steuern, Zuwendungen, Gebühren) den Aufwendungen (unter anderem Personalaufwand, Sachaufwand, Transferzahlungen, Zinsen) gegenüber gestellt. Diese Gegenüberstellung erfolgt gegliedert nach Teilhaushalten (entsprechen in der Regel einer Organisationseinheit, zum Teil wurden kleinere Organisationseinheiten in einem Teilhaushalt zusammengefasst), Produkten und Leistungen.  

Im städtischen Finanzhaushalt werden insbesondere die geplanten Investitionen dargestellt. Auch hier erfolgt die Gliederung nach Teilhaushalten, Produkten und Leistungen.

Ansprechpersonen

Die Fachämter werden in Haushaltsangelegenheiten seitens des Fachdienstes Finanzen unterstützt. Zentrale Ansprechpersonen sind die Beraterinnen und Berater Finanzwesen:

Zuletzt geändert am 5. Februar 2024