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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Zum 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft getreten. Es ermöglicht unter anderem ausländischen Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union) ein durch gesetzlich festgeschriebene Fristen beschleunigtes Einreiseverfahren.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann sowohl für Fachkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation oder ausländischem akademischen Abschluss, als auch für Auszubildende beantragt werden.
Liegt ein konkretes Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzangebot vor, kann der Arbeitgeber in Vollmacht der Fachkraft das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach entsprechender Beratung sowie Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Dokumente beantragen. Hierzu schließt der Arbeitgeber gegen Zahlung einer Gebühr eine Vereinbarung mit der zuständigen Behörde ab. In dieser Vereinbarung werden insbesondere der Ablauf des Verfahrens, die Verantwortlichen, die einzuhaltenden Fristen sowie die beizubringenden Unterlagen einzelfallbezogen geregelt.
Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Die Landesregierung Niedersachsen hat die Einrichtung einer Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beschlossen. Diese ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugeordnet und hat ihren Sitz in Osnabrück.
Am 01. Juli 2025 hat die Zentralstelle ihre Arbeit aufgenommen. Bis zum Ende des Jahres 2025 galt eine Übergangsphase, in der Anträge sowohl bei den kommunalen Ausländerbehörden, als auch bei der Zentralstelle gestellt werden konnten. Seit dem 01. Januar 2026 liegt die Zuständigkeit für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ausschließlich bei der Zentralstelle.
Verfahren, für die bis zum 31. Dezember 2025 Vereinbarungen mit dem Ausländerbüro der Stadt Oldenburg geschlossen wurden, werden auch über den 01. Januar 2026 hinaus durch dieses abgeschlossen.
Weitere Informationen zu beschleunigten Fachkräfteverfahren sowie zur Antragstellung bei der Zentralstelle finden Sie unter dem folgenden Link: Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen »
Zuletzt geändert am 13. Januar 2026