Servicehotline für Oldenburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausländischer Pflegekräfte

Der akute Mangel an Fachkräften ist in Deutschland ein sehr aktuelles Thema. Längst ist nicht mehr nur der Pflegesektor stark vom Fachkräftemangel betroffen. Vom Baugewerbe, Handwerksbetrieb und der Gastronomie bis zur IT - in nahezu jeder Berufsbranche können Firmen freie Arbeitsstellen nicht mehr besetzen. Der Klimawandel, die Digitalisierung und nicht zuletzt der demografische Wandel werden das Problem in Zukunft weiter verschärfen.

Um der akuten Not entgegenzuwirken, werden immer mehr Fachkräfte aus dem Ausland benötigt. Die Bundesregierung hat mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die aufenthaltsrechtlichen Weichen für die Einwanderung von Fachkräften in die Bundesrepublik Deutschland gestellt. Doch viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schreckt die Komplexität des Aufenthaltsrechts und der Verwaltungsaufwand ab, Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu holen. Das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg möchte die Oldenburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen.

Das Ausländerbüro berät daher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gezielt zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland.

Wichtige Informationen zu Aufenthaltstiteln und dem Verwaltungsverfahren

Nachstehend finden Sie außerdem wichtige Informationen zu den möglichen Aufenthaltstiteln und zum Verwaltungsverfahren:

Das Verwaltungsverfahren ist abhängig davon, ob sich Ihre zukünftigen Mitarbeitenden schon im Inland aufhalten beziehungsweise einen Aufenthaltstitel im Inland beantragen dürfen oder für die Einreise ein Visum benötigen.

Personen, die sich bereits mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können grundsätzlich bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes die Erteilung eines der genannten Aufenthaltstitel beantragen. Außerdem können Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier einen der genannten Aufenthaltstitel beantragen. Der Antrag kann auch in Vollmacht durch den Arbeitgeber gestellt werden.

Alle anderen Personen benötigen grundsätzlich ein gültiges Visum zum dauerhaften Aufenthalt, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen ist. Die erforderlichen Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Alternativ können Sie die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen, das eine zügige Einreise von Fachkräften gewährleisten soll. Nähere Informationen finden Sie im Serviceportal der Homepage des Ausländerbüros ».

Für weitergehende Informationen steht Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz in Oldenburg die Servicehotline „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“ zur Verfügung.

Hotline

Sie erreichen die Hotline montags bis donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 11.30 Uhr unter 0441 235-3663.

Hinweis: Außerhalb dieser Zeiten und falls die Hotline zwischenzeitlich nicht besetzt ist, werden Sie zum ServiceCenter weitergeleitet und können dort eine Nachricht hinterlassen. Gerne rufen wir Sie zeitnah zurück!

Zuletzt geändert am 7. Oktober 2025