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Verlängerung eines Besuchsvisums
Verlängerung des Besuchsaufenthaltes in Ausnahmefällen
In Ausnahmefällen ist die Ausreise bis zum Ablauf des Besuchsvisums aufgrund besonderer, nicht vorhersehbarer Umstände nicht möglich. Gründe hierfür können zum Beispiel Flugausfälle oder in Deutschland aufgetretene schwerwiegende Erkrankungen mit einhergehender Reiseunfähigkeit sein.
Auf den nachfolgenden Seiten im Serviceportal der Stadt Oldenburg finden Sie weitergehende Informationen zur Verlängerung Ihres Besuchsvisums in Ausnahmesituationen.
Zuletzt geändert am 19. März 2024