Netzwerk ProBeweis

Krankenkassen erstatten Kosten

Das Netzwerk ProBeweis bietet eine verfahrensunabhängige, professionelle Beweissicherung für Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt an. Niedersachsen hat mit der Unterzeichnung am 30. August 2023 als erstes Bundesland mit den gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung dieser medizinischen Leistung vertraglich geregelt. Seit dem 1. Januar 2024 wird die vertrauliche Spurensicherung nicht nur eine kassenfinanzierte Leistung nach Sozialgesetzbuch V, für das Netzwerk ProBeweis wird auch die finanzielle Unterstützung des Landes verbessert.

Vertrauensvolle Beweissicherung

Für Betroffene sexualisierter und häuslicher Gewalt besteht direkt nach der Tat oftmals eine große Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Viele benötigen einen zeitlichen Abstand, um das Erlebte im Ansatz zu verarbeiten und eine Entscheidung darüber treffen zu können, ob und wie sie handeln möchten. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Anzeige erstattet, sind gesicherte Beweise von hoher Relevanz. Diese wurden jedoch oftmals nicht dokumentiert, sodass Spuren wie blaue Flecken, Kratzspuren und ähnliches nachträglich nicht mehr erfasst werden können. Somit wird der Verhandlungserfolg erschwert. Um eine solche Situation zu verhindern, ermöglicht das Netzwerk ProBeweis eine vertrauliche Beweissicherung. Betroffene können nach einem Übergriff das Netzwerk aufsuchen, ohne sich direkt für oder gegen den Gang zur Polizei entscheiden zu müssen. Verletzungen und anderweitige Spuren der Gewalttat wurden dann jedoch rechtssicher für den Fall einer späteren Anzeige dokumentiert.

Anlaufstellen und weiterführende Links

In Oldenburg können sich Betroffene an das Institut für Rechtsmedizin sowie das Evangelische Krankenhaus wenden und neben der gerichtsverwertbaren Dokumentation und Spurensicherung eine ärztliche Beratung unter Gewährleistung der Schweigepflicht erhalten. Hier lesen Sie die Kontaktdaten » nach.

Weitere Informationen zur vertraulichen Spurensicherung finden Sie auf den Seiten des Netzwerks ProBeweis ».

Informationsflyer des Netzwerks können zum Auslegen per E-Mail angefragt werden unter gleichstellung[at]stadt-oldenburg.de.

Zuletzt geändert am 19. April 2024