Lachgas-Verbot
Bundesweites Verbot für Minderjährige in Kraft
Seit dem 12. April gilt bundesweit: Lachgas ist für Minderjährige tabu. Der Verkauf und Besitz – egal, ob vor Ort, über Automaten oder den Versandhandel – sind verboten. Die einheitliche Regelung ersetzt die lokale Verordnung.