Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

Versand der Bescheide ab dem 9. Januar – Fälligkeitstermine gelten weiterhin

Stadt informiert zu Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

Ab Freitag, 9. Januar 2026, werden 51.783 Grundbesitzabgabenbescheide und 964 Hundesteuerbescheide versendet. Die Stadt verschickt in 2026 wieder nur Bescheide in Fällen von Änderungen zum Vorjahr. Die in 2025 zugesandten Grundbesitzabgabenbescheide behalten auch im Jahr 2026 ihre Gültigkeit, sofern keine Abfallbeseitigungs- oder Straßenreinigungsgebühren festgesetzt werden.

Gibt es Änderungen bei Hebesätzen für die Grundsteuer A und B?

Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 gibt es keine Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B, so dass in diesem Jahr auf die Erteilung von neuen Steuerbescheiden zum Teil verzichtet werden kann. Die Steuerbescheide enthalten deshalb den Hinweis „Dieser Bescheid gilt auch für die Folgejahre bis zu Bekanntgabe eines neuen Bescheides.“ Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Einsparung von Ressourcen, der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Oldenburg (Oldb).

Öffentliche Bekanntmachung ab 9. Januar online

Die Steuern für das Kalenderjahr 2026 werden für alle diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen die Berechnungsgrundlage und der Steuerbetrag gegenüber dem zuletzt zugesandten Bescheid unverändert bleiben, durch öffentliche Bekanntmachung am Freitag, 9. Januar 2026, auf der Seite festgesetzt ». Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.

Fälligkeitstermine gelten weiterhin

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Mehrjahresbescheide aufzubewahren und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den üblichen Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026; bei Jahreszahlern ist es der 1. Juli 2026) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Stadt Oldenburg zu entrichten. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge wie gewohnt vom Bankkonto eingezogen.

Gesonderte Grundbesitzabgabenbescheide werden nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, den Fälligkeitsterminen, der Zahlweise, der Steuerschuldnerschaft, dem Adressaten oder den Gebühren eintritt.

Was ändert sich bei den Gebühren für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung?

Die Grundgebühr für die Abfallbeseitigung wurde zum 1. Januar 2026 von 50 auf 62 Euro pro Jahr erhöht. Außerdem wurden die Gebührensätze für die Straßenreinigung zum 1. Januar 2026 erhöht. Sie betragen nun je Quadratwurzelmeter für die Reinigungsklasse I 52,52 Euro, für die Reinigungsklasse II 4,04 Euro und für die Reinigungsklasse III 2,02 Euro.

Wann werden Änderungsbescheide versendet?

Die Bescheide für 2026 wurden aus technischen Gründen mit Stand 5. Dezember 2026 erstellt. Sofern zwischenzeitlich beantragte Änderungen noch nicht berücksichtigt wurden, werden ab Montag, 19. Januar 2025, unaufgefordert entsprechende Änderungsbescheide versendet.

Und wie sieht es mit der Hundesteuer aus?

Die in den Vorjahren zugesandten Hundesteuerbescheide behalten auch im Jahr 2026 ihre Gültigkeit, sofern es keine Änderungen in 2025 gab. Daher wird auch im Jahr 2026 auf die vollumfängliche Erteilung von neuen Steuerbescheiden verzichtet. Versendet werden nur 964 neue Hundesteuerbescheide. Die grünen Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung ihre Gültigkeit.

Und wie sieht es mit der Hundesteuer aus?

Die in den Vorjahren zugesandten Hundesteuerbescheide behalten auch im Jahr 2025 ihre Gültigkeit, sofern es keine Änderungen in 2024 gab. Daher wird auch in diesem Jahr auf die Erteilung von neuen Steuerbescheiden verzichtet. Ein Hinweis dazu befand sich bereits seit 2020 auf den Steuerbescheiden. Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Einsparung von Ressourcen, der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Oldenburg.

Was ist zu tun, wenn ich eine neue Hundemarke oder neue Abfallidentetiketten benötige?

Sollten Hundemarken abhandenkommen oder neue Abfallidentetiketten benötigt werden, können diese schriftlich beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1d, 26121 Oldenburg, per E-Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Fax an die Nummer 0441 235-3121 oder persönlich beim Fachdienst Finanzen beantragt werden.

Was ist zu beachten, wenn neue Abfallidentetiketten ausgegeben werden?

Im Falle der Ausgabe neuer Abfallidentetiketten müssen die alten vor dem Aufkleben unbedingt entfernt werden, da andernfalls der eingearbeitete Transponder nicht korrekt ausgelesen und der Abfallbehälter nicht geleert werden kann.

Besonderheiten bei generellen Änderungen und Hundemarken

Gesonderte Steuerbescheide werden nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise, bei der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt.

Die grünen Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung ihre Gültigkeit. Sollten Hundemarken oder Abfallidentetiketten abhandenkommen, können diese schriftlich beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg, per E-Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Fax an die Nummer 0441 235-3121 oder persönlich beim Fachdienst Finanzen beantragt werden.

Wo kann man mehr erfahren?

Informationen zur Grundsteuerreform sowie zu allen angesprochenen Themen finden Interessierte im Serviceportal der Stadt Oldenburg ». Darüber hinaus steht das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 235-4444 für Fragen zur Verfügung.

Zuletzt geändert am 2. Januar 2026