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Grundbesitzabgaben und Hundesteuer
Stadt verschickt in 2024 nur Bescheide in Fällen von Änderungen im Jahr 2023
Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit
Die in den Vorjahren zugesandten Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide behalten auch im Jahr 2024 ihre Gültigkeit, sofern keine Abfallbeseitigungsgebühren festgesetzt werden. Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 gibt es keine Änderung der Hebesätze für die Grundsteuern sowie der Straßenreinigungsgebühren und der Hundesteuer, so dass auf die Erteilung von neuen Steuerbescheiden verzichtet wird. Ein Hinweis dazu befand sich bereits seit 2020 auf den Steuerbescheiden. Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Einsparung von Ressourcen, der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Oldenburg.
Öffentliche Bekanntmachung seit 8. Januar online
Die Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2024 werden für alle diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen die Berechnungsgrundlage und der Steuerbetrag gegenüber dem zuletzt zugesandten Bescheid unverändert bleibt, durch öffentliche Bekanntmachung am 8. Januar 2024 » festgesetzt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.
Fälligkeitstermine gelten weiterhin
Die Steuer- und Abgabenpflichtigen werden gebeten, die alten Steuerbescheide aufzuheben und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024; bei Jahreszahlern ist es der 1. Juli 2024) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Stadt Oldenburg zu entrichten. Wer ein SEPA-Lastschriftverfahren für sein Bankkonto eingerichtet und eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat, bekommt die Beträge automatisch abgebucht.
Gesonderte Steuerbescheide werden nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise, bei der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt.
Besonderheit bei Abfallplaketten und Hundemarken
Die Abfallplaketten aus dem Jahr 2018 sind nicht mehr gültig, seit dem Jahr 2024 müssen alle Abfallbehälter beidseitig mit einem Abfallidentetikett versehen sein. Die grünen Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung ihre Gültigkeit.
Sollten Plaketten oder Marken abhandenkommen, können diese beim Fachdienst Finanzen beantragt werden:
- persönlich oder schriftlich beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1d, 26121 Oldenburg
- per E-Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de
- per Fax an die Nummer 0441 235-3121
Mehr erfahren?
Weitere Informationen zu Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Abfallgebühren gibt es unter dem jeweiligen Stichwort im Serviceportal der Stadt Oldenburg »
Zuletzt geändert am 4. April 2024