Schiedsleute aus der Region treffen sich zum Erfahrungsaustausch
Stellvertreter-Posten in Oldenburg vakant
Mit Menschenkenntnis und Geduld Konflikte lösen
Oft sind es Kleinigkeiten, die die Zornesader eines Nachbarn schwellen lassen: über den Gartenzaun hängende Äste, zu hohe Hecken, laute Musik, Hundegebell oder Rauch vom Grill. Damit Streitigkeiten dieser Art nicht zwangsläufig vor Gericht landen, gibt es Schiedsleute. Rund 20 dieser ehrenamtlich tätigen Streitschlichter und Streitschlichterinnen waren im April 2025 beim Regionaltreffen der Bezirksvereinigung Oldenburg im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen zu Gast bei der Stadt Oldenburg. Die Bezirksvereinigung Oldenburg umfasst den Bereich des Landgerichts Oldenburg mit den Amtsgerichten in Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordenham, Oldenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen und Wilhelmshaven.
Entlastung für die Justiz
Stadtkämmerin Dr. Julia Figura begrüßte die Teilnehmenden und dankte ihnen für ihr Engagement. „Sie tragen dazu bei, den sozialen Frieden in der Stadt zu erhalten. Das Schiedsamt ist eine wichtige Instanz, um die Justiz zu entlasten und bei Konflikten eine unbürokratische Einigung zu erzielen, mit der beide Seiten leben können“, sagte die Dezernentin. Anschließend fand ein reger Austausch der Schiedsmänner und Schiedsfrauen über die alltäglichen Probleme und Streitfälle in den Schiedsämtern statt. „Die Fähigkeit, Streitigkeiten im Gespräch zu lösen, nimmt bei vielen Menschen leider ab. Der Ton ist rauer geworden“, fasst Christian Aster, Leiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung, die Eindrücke zusammen. Asters Fachdienst betreut die Schiedsleute in den beiden Oldenburger Bezirken. Umso erfreulicher sei die hohe Erfolgsquote von rund 60 Prozent bei Schlichtungen in Nachbarschaftskonflikten.
Schlichten statt richten
Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen (zum Beispiel nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten) und Strafsachen (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung) mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung zwischen den streitenden Parteien durch. Sie sind dabei zu Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet. Schiedsleute helfen, den Streit zu schlichten, sie werden aber nicht – wie ein Gericht – richten und ein Urteil sprechen. Der Vorteil eines Schiedsverfahrens liegt darin, dass es im Fall des Erfolges im Allgemeinen keine unterlegene Partei gibt, da beide Seiten von einer gütlichen Einigung profitieren und sich den oft kostenintensiven Gang zu Gericht ersparen.
Zuletzt geändert am 9. Juli 2025