Grundsteuer

Mindereinnahmen durch Steuerreform sollen kompensiert werden

Stadt Oldenburg plant Anpassung der Grundsteuerhebesätze

Aufgrund der Neuregelungen des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes und der damit verbundenen Grundsteuerreform hatte die Stadt Oldenburg im Jahr 2024 ihre Hebesätze neu berechnen müssen, um ein – vom Gesetzgeber vorgesehenes – aufkommensneutrales Steueraufkommen zu gewährleisten. Trotz dieser Anpassung wird das Grundsteueraufkommen 2025 voraussichtlich rund 1,9 Millionen Euro hinter dem Planwert von 34,12 Millionen Euro zurückbleiben. Wesentlicher Grund dafür sind nachträgliche Korrekturen von über 6.000 Grundsteuermessbescheiden durch das Finanzamt Oldenburg, die zu einer Verringerung der Messbeträge geführt haben. So hat die Umsetzung der Steuerreform bisher für die Stadt Oldenburg in der Summe zu deutlich niedrigeren Grundsteuererträgen geführt. 

Ziel: Ausgeglichenes Steueraufkommen

Um künftig wieder ein ausgeglichenes Steueraufkommen zu erreichen und zugleich die im Jahr 2019 beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge teilweise zu kompensieren, schlägt die Stadtverwaltung folgende Erhöhung der Hebesätze vor:

  • Grundsteuer A: von 500 auf 530 Prozentpunkte
  • Grundsteuer B: von 539 auf 613 Prozentpunkte

Mit dieser Anpassung rechnet die Stadt ab 2026 mit jährlichen Grundsteuereinnahmen von rund 36,6 Millionen Euro – etwa 4,4 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. „Die Anpassung der Grundsteuerhebesätze ist ein notwendiger Schritt, um das Niveau des Grundsteueraufkommens wieder zu erreichen, das wir vor der Reform erzielt haben“, erklärt Erste Stadträtin Dr. Julia Figura. „Es geht dabei vor allem um die Kompensation von reformbedingten Mindereinnahmen und damit auch um die Sicherstellung unserer finanziellen Handlungsfähigkeit.“ 

60 Prozent der Grundsteuerpflichtigen zahlen weniger

Durch die Grundsteuerreform ist es zudem zu einer gesetzlich gewollten Umverteilung gekommen, bei der rund 60 Prozent der Grundsteuerpflichtigen künftig weniger und etwa 40 Prozent mehr zahlen als zuvor. Die letzte allgemeine Erhöhung für die Gesamtheit der Grundsteuerpflichtigen in Oldenburg war im Jahr 2015.

Überdies fehlen durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Haushalt jährlich rund 2,5 Millionen Euro. Hierfür gab es bisher keinen konkreten Ausgleich – die Gegenfinanzierung erfolgte über den allgemeinen Haushalt. Daher hält es die Verwaltung für sinnvoll, zumindest einen Teil der Kosten durch eine Erhöhung der Grundsteuer zu finanzieren – schließlich kommt die Instandhaltung von Straßen den Eigentümerinnen und Eigentümern der dortigen Grundstücke zugute.

Finanzausschuss berät am 5. November

Die Vorberatung des Vorschlags findet am Mittwoch, 5. November 2025, im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen statt. Der Ratsbeschluss über die neue Fassung der Satzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze ist für die Sitzung am Montag, 1. Dezember 2025, vorgesehen.

Zuletzt geändert am 27. Oktober 2025