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Silvesterfeuerwerk
Stadt gibt Hinweise – Sicherheitsabstände einhalten und Rücksicht nehmen
Feuerwerk zum Jahreswechsel: Was ist erlaubt und was nicht?
Der Jahreswechsel 2025/2026 rückt näher – und das neue Jahr wird auch in Oldenburg traditionell mit Feuerwerken begrüßt. Die Stadtverwaltung bittet dabei um einen vorsichtigen Umgang mit den Feuerwerkskörpern und um unbedingte Einhaltung von Sicherheitsabständen zu brandgefährdeten Gebäuden. Insbesondere für reetgedeckte Häuser stellt Funkenflug, nicht nur durch Feuerwerk, eine große Gefahr dar.
Ab wann darf Feuerwerk verkauft werden?
In diesem Jahr dürfen ab Montag, 29. Dezember 2025, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II von Händlern an Privatpersonen verkauft werden. Auch wenn sich Händlerinnen und Händler in Erwartung der Verkaufstage bereits mit Ware eingedeckt haben, müssen die Silvesterraketen bis zu diesem Tag sicher in einem Lager verwahrt werden.
Wann darf es gezündet werden und von wem?
Das Abbrennen dieser Gegenstände ist nur am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026, durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt.
Wo ist das Abbrennen verboten?
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Dies soll einerseits dem Brandschutz für besonders gefährdete Reetdach- und Fachwerkhäuser, aber auch dem Schutz von kranken und alten Menschen sowie Kindern vor Lärmemissionen dienen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Auch in „Feierlaune“ sollte berücksichtigt werden, dass in einem Schadensfall die Missachtung von Sicherheitsbestimmungen erhebliche Schadenersatzansprüche auslösen kann. Zudem droht bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden – je nach Schwere des Verstoßes können das bis zu 10.000 Euro sein.
Was gibt es darüber hinaus zu beachten?
Generell sollte in der Nähe von Krankenhäusern und Hospizen sowie Altenheimen ein rücksichtsvoller und zurückhaltender Umgang mit Feuerwerkskörpern, insbesondere mit Böllern, geübt werden.
Zu beachten ist auch, dass diese Silvesterbräuche für Haustiere eine besondere Stresssituation darstellen. Daher sollte in deren unmittelbarer Umgebung auf die Knallerei verzichtet werden.
Zuletzt geändert am 23. Dezember 2025
