Adoptionen

Adoptionsvermittlung

Eine Adoption ist sowohl für die Herkunftsfamilie als auch für das Kind und die Adoptivfamilie eine lebensverändernde Entscheidung, die oft von widersprüchlichen Gefühlen begleitet wird. Die Auseinandersetzung damit erfolgt weit über den rechtlichen Abschluss der Adoption hinaus, meist ein Leben lang, mit wechselnder Intensität. Die Aufgabe und Verantwortung der Adoptionsvermittlungsstellen besteht deshalb neben der konkreten Vermittlung beziehungsweise der Auswahl geeigneter Eltern für ein bestimmtes Kind darin, den sozialen Prozess der Adoption vorzubereiten, zu unterstützen und zu begleiten.

Der Adoptionsvermittlungsdienst des Amtes für Jugend und Familie ist zuständig für Adoptionsbewerberinnen und -bewerber mit erstem Wohnsitz in der Stadt Oldenburg. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in Oldenburg wohnen, wenden sich zum Informationsgespräch an die für ihren Wohnort zuständige Adoptionsvermittlung – Auskünfte erteilen die jeweiligen Gemeinden-, Stadt- oder Landkreisverwaltungen – ergibt sich aus den §§ 1741 ff. BGB (Annahme Minderjähriger).

Aufgaben

  • Beratung von (ungewollt) schwangeren Frauen, von Müttern und Eltern, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihr Kind zur Adoption zu geben.
  • Vermittlung eines Kindes
  • Stief- und Verwandtenadoptionen
  • Beratung von Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern, insbesondere zu den Themen:
    • ungewollte Kinderlosigkeit
    • Leben als Kind mit zwei Familien
    • Kontakte zur Herkunftsfamilie
    • Sozialbericht
  • Betreuung und Beratung bei bestehenden Adoptionsverhältnissen
  • Nachbetreuung
  • Herkunftssuche; Beratung und Unterstützung von adoptierten Jugendlichen und Erwachsenen und von Müttern und Eltern, die ihr Kind nach einer vollzogenen Adoption suchen und von Angehörigen
  • Stellungsnahmen für Gerichte bei Adoptionsverfahren

Bewerberinnen und Bewerber, die sich über die Adoption eines ausländischen Kindes informieren möchten, können ein Beratungsgespräch vereinbaren. Die Vermittlung eines ausländischen Kindes zählt nicht zum Aufgabenbereich des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg. Hierfür sind anerkannte Auslandsvermittlungsstellen oder die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA), Südring 32, 22303 Hamburg, Telefon: 040 42863-5006 (Geschäftszimmer), E-Mail: gza[at]soziales.de zuständig.

Gesetzliche Grundlagen

  • Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
  • Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)
  • Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
  • Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerinnen für den Bereich Adoption im Amt für Jugend und Familie Oldenburg sind:

Carmen Holin (für Nachnamen mit Anfangsbuchstaben A bis K)
Telefon: 0441 235-3737

Barbara Kaup (für Nachnamen mit Anfangsbuchstaben L bis Z)
Telefon: 0441 235-3569

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung

Stadt Oldenburg
Amt für Jugend und Familie
Leo-Trepp-Straße 18
26121 Oldenburg

Zuletzt geändert am 16. Januar 2024