Begrüßungsgeld
Ein neuer Hauptwohnsitz und 100 Euro
Auszubildende und Studierende, die im Jahr 2025 studiums- oder ausbildungsbedingt erstmalig nach Oldenburg ziehen und hier ihren Hauptwohnsitz anmelden, können sich über ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro freuen.