Blitzeis

Anwohnende in der Pflicht – Verantwortungsbewusstsein und Nachbarschaftshilfe

Winterdienst auf Gehwegen bei überfrierender Nässe

Die Stadt Oldenburg informiert und appelliert aufgrund des Ende Januar 2026 auftretenden Blitzeises an die Verkehrssicherungspflicht von Eigentümerinnen und Eigentümern oder beauftragten Dritten: Bei frostigen Temperaturen besteht eine Streupflicht. Die Stadt weist eindringlich darauf hin, dass Anliegerinnen und Anlieger ihrer Streupflicht nachkommen müssen. Um einen gefahrlosen Zugang zum Grundstück oder zu den Gebäuden zu gewährleisten, müssen sowohl der Gehweg als auch Zugänge zum Grundstück gestreut werden. Nur so können Unfälle und Verletzungen von Passantinnen und Passanten vermieden werden.

Anwohnende in der Pflicht zum Streuen

Dabei sollte der Winterdienst montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt sein und bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholt werden. Bei anhaltender Glätte muss mehrmals täglich gestreut werden. Es darf nur mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Granulat oder Asche gestreut werden. Die Verwendung von aufgetautem Streusalz oder Ähnlichem ist verboten. Es darf jedoch bei extremen Vereisungen sparsam verwendet werden.

Die Stadt Oldenburg appelliert an das Verantwortungsbewusstsein und die Nachbarschaftshilfe. Bitte schauen Sie auch nach älteren Personen oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst streuen können.

Zuletzt geändert am 23. Januar 2026