Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende – Bis 31. Dezember beantragen
100 Euro für einen neuen Hauptwohnsitz
29.07.2026
Oldenburg. Dieses Plus ist auf dem Konto sicher herzlich willkommen: Auszubildende und Studierende, die im Jahr 2026 aufgrund ihres Studiums oder ihrer Ausbildung erstmalig nach Oldenburg gezogen sind und hier ihren Hauptwohnsitz im selben Jahr anmelden, können sich über ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro freuen.
Voraussetzung ist, dass sie ihr Studium an einer Oldenburger Hochschule beginnen oder in einem Oldenburger Betrieb eine Ausbildungsstelle antreten. Die Immatrikulationsbescheinigung oder die Ausbildungsbescheinigung dient als Nachweis. Außerdem müssen die Neu-Bürgerinnen und Neu-Bürger an ihrem Oldenburger Hauptwohnsitz noch bis zum Stichtag des 30. Juni 2027 gemeldet sein.
Bis 31. Dezember beantragen
Weitere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular finden Interessierte online unter www.oldenburg.de/begruessungsgeld. Die Frist für die Beantragung des Begrüßungsgelds endet am Donnerstag, 31. Dezember. Im Spätsommer 2027 werden die Voraussetzungen dann überprüft und der Willkommensbonus ausgezahlt. Studierende finden im Web unter serviceportal.oldenburg.de/studiereninoldenburg noch verschiedene weitere Online-Services, die ihnen den Start in Oldenburg erleichtern.
Zuletzt geändert am 29. Juli 2026
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026