Stadt geht auffälligen PAK-Befunden nach – Untersuchungskonzept erarbeitet
Flugplatzbäke: Beprobungen an sieben Stellen
11.09.2026
Oldenburg. Die Stadt Oldenburg geht den im August bekannt gewordenen auffälligen Befunden von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Wasser und Sediment der Flugplatzbäke umfassend nach. Die Untere Wasserbehörde hat dafür ein Untersuchungskonzept erarbeitet. Das Konzept dient dazu, die vorliegenden Befunde durch erneute und fachgerecht durchgeführte Probenahmen zu verifizieren, mögliche Eintragspfade räumlich einzugrenzen und etwaige Quellen zu identifizieren. Die erste Kontrollbeprobung der Flugplatzbäke und relevanter Zuflüsse beziehungsweise Entwässerungswege hat am Mittwoch, 9. September, stattgefunden.
Proben an sieben Stellen
An sieben gezielt ausgewählten Stellen wurden Sedimentproben genommen. Wasserproben waren aufgrund des niedrigen Wasserstandes nur an drei dieser Stellen möglich. Untersucht werden die sogenannten EPA-PAK16, eine Gruppe von 16 ausgewählten PAK, darunter das toxikologisch besonders relevante Benzo(a)pyren. Zusätzlich werden unter anderem Schwermetalle wie Kupfer untersucht.
Einzelbefund ist Ausgangspunkt der weiteren Untersuchung
Im August hatte der Verein für Nachhaltige Stadtentwicklung Oldenburg in der Nähe des Peerdebroks eigenhändig Wasser- und Sedimentproben entnommen und auf PAK untersuchen lassen. Die dabei vorgelegten Ergebnisse weisen für die untersuchten EPA-PAK16 sowohl im Wasser als auch im Sediment auffällige Konzentrationen auf. Angegeben wurde eine Summenkonzentration von 15,55 Mikrogramm pro Liter im Wasser und 76,474 Milligramm pro Kilogramm Trockenmasse im Sediment. Die Stadt weist darauf hin, dass es sich zunächst um einen Einzelbefund handelt. Für dessen fachliche Einordnung sind unter anderem die Bedingungen der ursprünglichen Probenahme und Probenbearbeitung von Bedeutung. Die nun erfolgte Kontrollbeprobung wurde deshalb unter nachvollziehbaren und vergleichbaren Bedingungen durchgeführt.
Ergebnisse in einigen Wochen erwartet
Die Laboruntersuchungen der genommenen Proben werden voraussichtlich einige Wochen in Anspruch nehmen. Je nach Ergebnis kann das Untersuchungsprogramm angepasst oder ausgeweitet werden. Bestätigen sich die Befunde und zeigen sich nachvollziehbare räumliche Konzentrationsverläufe, können weitere Untersuchungen folgen.
Belastbare Bewertung braucht mehr als einen Messwert
Die Stadt betont, dass der Nachweis eines Stoffes zunächst einen analytischen Befund darstellt. Für seine fachliche Bewertung müssen unter anderem Konzentration, Zusammensetzung, räumliche Verteilung und mögliche Aufnahme- beziehungsweise Wirkungspfade betrachtet werden. Das Vorhandensein eines toxikologisch relevanten Stoffes ist daher nicht automatisch mit einer konkreten gesundheitlichen Gefährdung gleichzusetzen. Risiken bestehen nach Einschätzung des Gesundheitsamtes nur bei großflächigen oder langandauernden Hautkontakten oder bei wiederholter oraler Aufnahme des Sediments. Eine belastbare Einordnung der vorliegenden Konzentrationen ist erst möglich, wenn die Kontrolluntersuchungen, geeignete Vergleichsdaten und die tatsächlich relevanten Expositionspfade berücksichtigt werden können.
Vorsorgliche Information vor Ort
Unabhängig von den noch ausstehenden Untersuchungsergebnissen hat die Stadt vorsorglich Maßnahmen getroffen. Der unmittelbar an den Fliegerhorst angrenzende Bereich der Flugplatzbäke unterhalb beziehungsweise südlich des Peerdebroks wurde am Freitag, 4. September, mit entsprechenden Hinweisen beschildert. Damit informiert die Stadt über die aktuelle Untersuchungssituation und sensibilisiert zugleich vor Ort.
Grundwassermonitoring unauffällig
Über das Untersuchungskonzept hat die Stadtverwaltung am Donnerstag, 10. September, in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgrün und Klima informiert. Außerdem wurden die aktuellen Ergebnisse des fortlaufenden Grundwassermonitorings im Bereich der ehemaligen Schießbahn vorgestellt. Dabei wurden keine Veränderungen gegenüber den bisherigen Beprobungen festgestellt, insbesondere wurde keine PAK-Belastung nachgewiesen. Geringfügige Überschreitungen der gesetzlichen Prüfwerte ergaben sich bei den Probenahmen ausschließlich für den Parameter Vinylchlorid in einer von vier Messstellen. In allen benachbarten Messstellen war Vinylchlorid nicht nachweisbar. Aus Sicht der Verwaltung ist daher nur von einem diffusen, lokal begrenzten und geringfügigen Auftreten dieses Parameters auszugehen, der keiner konkreten Quelle zugeordnet werden kann und von dem keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht.

Zuletzt geändert am 11. September 2026
Zuletzt geändert am 1. September 2026
