Stadt, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen arbeiten beim 50. Stadtfest eng zusammen
Haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte sorgen für sicheres Stadtfest
24.08.2026
Oldenburg. Vom 20. bis zum 22. August hat Oldenburg das 50. Stadtfest gefeiert. Rund 240 Stände, 17 Bühnen, zahlreiche Live-Bands und DJs sowie knapp 350.000 Besucherinnen und Besucher machten das Jubiläumsstadtfest erneut zu einer Großveranstaltung mit besonderen Anforderungen an die Sicherheit. Dass die Menschen in Oldenburg und die zahlreichen Gäste gemeinsam unbeschwert feiern konnten, war auch dem engagierten Einsatz zahlreicher haupt- und ehrenamtlicher Kräfte zu verdanken.
„Ein Stadtfest dieser Größenordnung sicher durchzuführen, ist eine große gemeinsame Leistung. Mein herzlicher Dank gilt deshalb allen, die sich vor und während des Stadtfestes für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Gäste eingesetzt haben“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Besonders hervorheben möchte ich dabei das große ehrenamtliche Engagement. Mein Dank gilt den hauptamtlichen Einsatzkräften von Feuerwehr und Polizei ebenso wie den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sowie den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Deutschen Roten Kreuzes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und des Technischen Hilfswerks. Sie alle haben mit ihrem Einsatz maßgeblich dazu beigetragen, dass das 50. Oldenburger Stadtfest sicher stattfinden und von den Menschen unbeschwert gefeiert werden konnte.“
Gemeinsames Sicherheitskonzept und enge Abstimmungen
Die Grundlage für einen sicheren Ablauf bildet ein bewährtes Sicherheitskonzept, das von der Stadt gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr und Veranstalter regelmäßig überprüft und an aktuelle Anforderungen angepasst wird. Bereits im Vorfeld des Stadtfestes stimmen sich die beteiligten Stellen intensiv ab. Während der Veranstaltung wird die Sicherheitslage fortlaufend beobachtet, damit bei besonderen Situationen schnell und koordiniert reagiert werden kann.
Ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit ist die enge Abstimmung zwischen Feuerwehr und Polizei. Während des Stadtfestes war deshalb auch ein Feuerwehrbeamter als Verbindungsperson im Führungsraum der Polizei eingesetzt. Dadurch konnten Informationen schnell ausgetauscht und Maßnahmen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr unmittelbar miteinander abgestimmt werden.
Enge Zusammenarbeit zwischen Berufsfeuerwehr und ehrenamtlichen Einsatzkräften
Auch die Feuerwehr war während des gesamten Stadtfestes mit zusätzlichen Kräften im Einsatz. Neben den hauptamtlichen Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr unterstützten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr an jedem Veranstaltungsabend mit einem zusätzlichen Löschfahrzeug. Darüber hinaus stellten die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte gemeinsam mit den hauptamtlichen Kräften die Brandsicherheitswache in der Innenstadt.
Erwartungsgemäß waren die Einsatzzahlen im Vergleich zu einem durchschnittlichen Wochenende erhöht. Dies betrifft primär Einsätze des Rettungsdienstes und bestätigt den während des Stadtfestes erhöhten Personalansatz von Feuerwehr und Rettungsdienst. Größere Feuerwehreinsätze im Veranstaltungsbereich waren nicht zu verzeichnen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzeptes war der Sanitätsdienst. Die Johanniter-Unfall-Hilfe stellte den Sanitätsdienst während des Stadtfestes sicher und wurde dabei durch Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft unterstützt. An drei Standorten in der Innenstadt standen Erste-Hilfe-Stationen zur Verfügung. Darüber hinaus waren mobile Einsatzkräfte im Veranstaltungsbereich unterwegs.
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der beteiligten Einsatzorganisationen hat sich damit auch beim 50. Oldenburger Stadtfest bewährt. Das Zusammenspiel von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften bildet dabei eine wichtige Grundlage für die Sicherheit bei Veranstaltungen dieser Größenordnung.

Zuletzt geändert am 24. August 2026
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026
