Versand der Wahlbenachrichtigungen startet ab 10. August – Stadt sucht Wahlhelfende
Kommunalwahl 2026: Heiße Phase der Vorbereitung beginnt
31.07.2026
Oldenburg. Rund 137.000 Oldenburgerinnen und Oldenburger entscheiden am Sonntag, 13. September, über die künftige Zusammensetzung des Rates der Stadt Oldenburg und wählen zugleich eine neue Oberbürgermeisterin beziehungsweise einen neuen Oberbürgermeister. Nachdem der Wahlausschuss die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge festgestellt hat, beginnt nun die intensive Phase der organisatorischen Vorbereitung.
Stimmzettel und Wählerverzeichnis
Aktuell werden die Stimmzettel erstellt. Für die Wahl des Stadtrates treten insgesamt 383 Kandidatinnen und Kandidaten in sechs Wahlbereichen an. Für das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters bewerben sich neun Kandidatinnen und Kandidaten.
Der nächste wichtige Meilenstein in der Wahlvorbereitung ist heutige Freitag, 31. Juli 2026. An diesem Tag wird das Wählerverzeichnis erstellt. Es ermittelt den Kreis der zu diesem Stichtag formell wahlberechtigten Personen und basiert auf dem bei der Stadt geführten Einwohnermelderegister. In das Wählerverzeichnis werden grundsätzlich alle Personen aufgenommen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllen. Das sind im Rahmen der Kommunalwahl alle Menschen,
- die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihren (ersten) Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben.
In der Regel geschieht die Eintragung automatisch, sofern die Anmeldung bei der Meldebehörde ordnungsgemäß erfolgt ist.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Auf Basis des Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungen erstellt. Als Zustellungszeitraum ist mit der Citipost der 10. bis 21. August abgestimmt. Bereits ab Freitag, 7. August, können online Briefwahlunterlagen beantragt werden. Am einfachsten geht dies nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung mit dem darin enthaltenen QR-Code, alternativ auch über www.oldenburg.de/briefwahl. Ab dem 14. August können Briefwahlunterlagen zudem im Wahlbüro am Pferdemarkt beantragt, dort dann auch direkt ausgefüllt und wieder abgegeben werden.
Stadt wirbt weiterhin um Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für den Wahltag am 13. September sowie eine mögliche Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl am 27. September werden jeweils rund 1.100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie sorgen in den 91 Urnenwahllokalen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und zählen nach Schließung der Wahllokale gemeinsam mit den Teams in den 42 Briefwahllokalen die Stimmen aus.
Zahlreiche Beschäftigte der Stadtverwaltung werden an beiden Wahltagen im Einsatz sein. Darüber hinaus ist die Stadt weiterhin auf die Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Besonders gesucht werden verlässliche Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretungen. Für diese verantwortungsvollen Funktionen zahlt die Stadt Oldenburg ein erhöhtes Erfrischungsgeld in Höhe von 100 Euro. „Wahlen leben vom Engagement vieler Menschen. Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer einbringt, leistet einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Demokratie“, betont Stadtwahlleiterin Dr. Julia Figura.
Alle Informationen zur Wahlhilfe gibt es unter www.oldenburg.de/wahlhilfe – inklusive der Möglichkeit, sich direkt online zu bewerben.
Alle Informationen zur Kommunalwahl gibt es unter www.oldenburg.de/kommunalwahl.
Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen am 22. November 2026
Die Wahlbenachrichtigung wird dieses Mal ergänzend eine Information zur Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen enthalten. Der Beirat koordiniert die Belange von Menschen mit Behinderungen, bringt diese über die Ratsausschüsse in die politische Diskussion ein. Wahlberechtigt sind alle Personen, die
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (bei unter 16-Jährigen sind die Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter wahlberechtigt),
- nicht gerichtlich vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden und
- ihren (ersten) Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben.
Informationen zur Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen gibt es unter www.oldenburg.de/behindertenbeirat.

Zuletzt geändert am 31. Juli 2026
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026