Neue Förderrichtlinie mit höheren Zuschüssen und mehr Teilhabegerechtigkeit
Stadt Oldenburg stärkt die Jugendverbandsarbeit
28.07.2026
Oldenburg. Die Stadt Oldenburg investiert in die Zukunft der Jugendarbeit: Mit der vom Rat beschlossenen Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit werden die Förderbedingungen umfassend modernisiert und an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Neben einer deutlichen Erhöhung der Fördersätze enthält die Richtlinie zahlreiche inhaltliche Neuerungen, die insbesondere den Jugendverbänden und freien Trägern zugutekommen.
„Jugendarbeit schafft Räume für Gemeinschaft, Beteiligung und persönliche Entwicklung. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer lebendigen Stadtgesellschaft. Mit der neuen Förderrichtlinie setzen wir ein klares Zeichen: Wir stärken das Engagement der vielen Ehrenamtlichen und schaffen bessere Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in Oldenburg“, sagt Sozialdezernent Jan Bembennek.
Bei der Förderung der verbandlichen und mitgliederbezogenen Jugendarbeit handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine gesetzliche Förderungsverpflichtung, der der örtliche Träger der Jugendhilfe nachkommen muss. „Das ist uns unter Beteiligung der Jugendverbände sehr gut gelungen. Die Förderhöhen liegen jetzt auf einem vergleichbaren Niveau mit anderen Großstadt-Jugendämtern in Niedersachsen“, betont Bembennek.
Förderbeträge angehoben
Zu den wichtigen Änderungen zählt die Anhebung der Förderbeträge. So steigt die Förderung für Jugendfahrten von bislang 2,50 Euro auf 5 Euro pro Tag und teilnehmender Person. Internationale Begegnungen im Ausland werden künftig mit 9 Euro pro Tag und Person gefördert, Begegnungen im Inland mit 5 Euro. Für die Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern erhöht sich der Zuschuss von 4 auf 7 Euro pro Tag und Teilnehmenden.
Erstmals werden außerdem Jugendfahrten und Ausbildungen von Jugendleitenden ohne Übernachtung gefördert. Neu eingeführt wird zudem eine Förderung durch Ermäßigungen zugunsten von Inhaberinnen und Inhabern des Oldenburg-Passes. „Das ist für uns von immenser Bedeutung. Teilhabe darf nicht am Geldbeutel scheitern“, verdeutlicht Bembennek.
Auch weitere Förderbereiche wurden angepasst: Für Anschaffungen in der Jugendarbeit können künftig bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst werden – bisher lag die Förderung bei einem Drittel der Ausgaben. Pro Träger können jährlich bis zu 3.000 Euro gewährt werden. Gemeinschaftsbildende Maßnahmen werden künftig mit bis zu 300 Euro pro Veranstaltung unterstützt. Darüber hinaus wurden die Regelungen zu Mietkosten aktualisiert: Vorrangig soll das „Haus der Jugend“ genutzt werden, bei der Nutzung von externen Räumlichkeiten wird der jährliche Zuschuss pro Träger auf 3.000 Euro begrenzt. Zudem beinhaltet die Richtlinie die Einführung digitaler Antrags- und Abrechnungsverfahren.
„Die bisherige Richtlinie stammte aus dem Jahr 2015 und entsprach in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Neufassung berücksichtigt sowohl die erheblich gestiegenen Kosten als auch die praktischen Erfahrungen der Träger. Gleichzeitig schaffen wir ein zeitgemäßes und rechtssicheres Verfahren für Antragstellung und Abrechnung“, erläutert Dr. Frank Lammerding, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.
Gemeinsam mit den Jugendverbänden entwickelt
Der Neufassung ging ein umfangreicher Beteiligungsprozess voraus. Vereine, Verbände und weitere Träger der Jugendarbeit konnten ihre Erfahrungen und Vorschläge in einem zweistufigen Verfahren einbringen. Mehrere Anregungen aus der Praxis – darunter die Förderung von Maßnahmen ohne Übernachtung – wurden in die Richtlinie aufgenommen. „Uns war wichtig, die Erfahrungen derjenigen einzubeziehen, die die Angebote der Jugendarbeit täglich gestalten, und das zumeist ehrenamtlich. Die intensive Beteiligung hat dazu beigetragen, die Richtlinie praxisnah weiterzuentwickeln. Mit den höheren Fördersätzen und den neuen Fördermöglichkeiten schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit in Oldenburg“, betont Stadtjugendpfleger Christian Fritsch. „Gleichzeitig verschlanken wir mit der Erweiterung um die digitale Antragsstellung und Abrechnung die Verfahren für die Ehrenamtlichen aus den Vereinen und Verbänden.“
Digitale Anträge und regelmäßige Überprüfung
Die Richtlinie wird online veröffentlicht. Förderanträge und Verwendungsnachweise können künftig digital eingereicht werden; die Antragstellung in Papierform bleibt weiterhin möglich. Zur Einführung des neuen Verfahrens lädt die Stadt die Vereine, Verbände und Träger zu einem Workshop ins Haus der Jugend ein. Das soll bis zum Herbst dieses Jahres geschehen.
Für die Förderung der Jugendarbeit stehen bislang jährlich 45.000 Euro im Haushalt zur Verfügung, die jedoch nicht vollständig abgerufen worden sind. Aufgrund der deutlich erhöhten Fördersätze wird künftig von einem jährlichen Förderbedarf in Höhe von rund 70.000 Euro ausgegangen. Um die Förderung dauerhaft an aktuelle Entwicklungen anzupassen, soll die Richtlinie künftig alle drei bis fünf Jahre gemeinsam mit den Trägern der Jugendarbeit überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden.
Zuletzt geändert am 28. Juli 2026
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026