Leihbedingungen

Vertragsbedingungen

Für den Leihvertrag zwischen der Artothek der Stadt Oldenburg (Oldb) und dem Entleiher gelten folgende Vertragsbedingungen:

Leihkarte. Voraussetzung für den Abschluss von Leihverträgen ist der Besitz einer Leihkarte. Die Leihkarte ist schriftlich zu beantragen und wird dem Entleiher gegen Vorlage des gültigen Personalausweises ausgehändigt. Der Entleiher muss das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben. Der Abschluss eines Leihvertrages liegt im Ermessen des Verleihers. Er kann den Abschluss ablehnen, wenn der Entleiher bereits vorher geschlossene Leihverträge nicht eingehalten hat.

Kosten. Die Leihkarte ist nicht übertragbar und kostet 20 Euro pro Jahr. Für Auszubildende, Studierende, Arbeitslose, Sozialhilfebezieher, Wehr- und Zivildienstleistende gilt ein ermäßigter Betrag von 10 Euro pro Jahr. Die Leihkarte kann aus wichtigen Gründen zurückgefordert werden. Der Verlust der Leihkarte ist unverzüglich der Artothek zu melden. Die Ausleihe von Kunstwerken der Artothek ist nur gegen Vorlage der gültigen Leihkarte möglich. Die jeweilige Ausleihe erfolgt kostenlos und kann aus 1 bis 3 Bildern oder 1 Kleinplastik bestehen. Die Leihfrist beträgt 8 Wochen. Sie kann durch Vereinbarung einmalig um 8 Wochen verlängert werden, wenn es die Umstände erlauben und der Entleiher ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Die entliehenen Kunstwerke dürfen nur in der auf der Leihkarte des Entleihers angegebenen Wohnung aufbewahrt werden. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.

Der Entleiher ist verpflichtet, die Kunstwerke fristgerecht innerhalb der Öffnungszeiten der Artothek zurückzubringen. Wird die Leihfrist ohne vorherige Verlängerungsvereinbarung überschritten, hat der Entleiher je Leihgegenstand und Öffnungstag der Artothek ein Säumnisentgelt von 1 Euro zu zahlen. Das Säumnisentgelt wird ohne schriftliche Mahnung fällig. Wird die Leihfrist um mehr als 4 Öffnungstage überschritten, erfolgt eine schriftliche Mahnung. Dafür wird zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 10 Euro erhoben.

Sorgfaltspflicht. Der Entleiher ist verpflichtet, entliehene Kunstwerke, Rahmen und sonstiges Zubehör mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Grafiken dürfen nicht aus dem Rahmen entfernt werden, eine Veränderung der Aufhängevorrichtung ist nicht erlaubt. Die Grafiken sind vor direktem Sonnenlicht und Feuchtigkeit zu schützen. Die entliehenen Kunstwerke sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übergeben worden sind.

Haftung. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Entleiher in jedem Fall für den entstandenen Schaden am Leihgegenstand, Rahmen und sonstigem Zubehör einschließlich Verpackung in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes. Im Streitfall wird ein vom Verleiher zu benennender Sachverständiger hinzugezogen. Die Haftung beginnt mit der Übergabe des entliehenen Kunstwerkes an den Entleiher. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Kunstwerke und des Zubehörs hat der Entleiher unverzüglich dem Verleiher anzuzeigen.

Der Entleiher erkennt die Leihbedingungen der Artothek Oldenburg durch seine Unterschrift an.

Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand Oldenburg (Oldb).

Durch die Besonderheit eines Einzelfalles bedingte Änderungen oder Ergänzungen der Leihbedingungen bedürfen der Schriftform. 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datenschutz » oder unter 0441 235-4444.

Stand: Januar 2019

Zuletzt geändert am 12. Februar 2024