Richtlinien
Sportförderrichtlinien
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 die Neufassung der Richtlinien der Stadt Oldenburg (Oldb) für die Förderung des Sports beschlossen. Sie sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die bisherigen Richtlinien in der Fassung vom 1. September 2024 wurden mit diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Richtlinien zur Nutzung des Marschwegstadions
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 die Neufassung der Richtlinien der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Überlassung und Entgelte zur Nutzung des Marschwegstadions beschlossen. Sie sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die bisherigen Richtlinien in der Fassung vom 1. September 2024 wurden mit diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Zuletzt geändert am 9. Januar 2026
