Regelung gilt unter anderem für Baumitteilungen und Bauvoranfragen
Alle Anträge auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung (unter anderem Bauanträge, Bauvoranfragen, Baumitteilungen und Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen) werden nur noch in elektronischer Form entgegengenommen.
Antrag stellen
Die Antragsstellerinnen und Antragssteller laden ihre Anträge über ein Portal hoch. Dieser Link ist auch über das Serviceportal der Stadt Oldenburg zu finden.
Antrag in Papierform
Unterlagen in Papierform werden seit Februar 2024 nicht mehr entgegengenommen. Dennoch in Papierform eingehende Anträge und Bauvorlagen werden ohne Prüfung an die Antragsstellerinnen und Antragssteller zurückgeschickt.
Ausnahmen von der Regelung
Im begründeten Einzelfall kann eine Übermittlung in Papierform zugelassen werden, soweit die elektronische Übermittlung den Antragsstellerinnen und Antragsstellern nicht zumutbar sein sollte.
Kontakt
Kundenzentrum Bau – Untere Bauaufsichtsbehörde
Telefon: 0441 235-3637
kundenzentrumbau[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026