Wie kann ich Straßenaufbruch entsorgen?
Bei der Annahme von Straßenaufbruch wird zwischen mineralischen und teerhaltigen Straßenaufbruch beziehungsweise Bitumengemische unterschieden.
Entsorgung
Mineralischer Straßenaufbruch wie
- Aufbruch aus Betonstraßen,
- Unterbau aus asphaltierten Straßen,
- Natur- und Betonwerksteine (Pflastersteine, Bordsteine, Platten aus Naturstein)
- und sonstige Werksteine
werden ohne Beprobung gegen eine Gebühr bei den Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6 und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7 angenommen.
Teerhaltiger Straßenaufbruch beziehungsweise Bitumengemische (Asphalt) werden nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) in die Abfallschlüssel
- 17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
- 17 03 02 Bitumengemische
- und 17 03 03* Kohlenteer oder teerhaltige Produkte unterteilt.
Nach dem Ausschlusskatalog der Abfallwirtschaftssatzung Stadt Oldenburg (Oldb) sind Abfälle mit dem Abfallschlüssel „17 03 01" teilweise und Abfälle mit dem Abfallschlüssel „17 03 03“ ganz vom Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern durch die Stadt Oldenburg (Oldb) ausgeschlossen. Um die jeweiligen Abfallschlüssel zu unterscheiden, ist eine Beprobung notwendig. Diese Beprobung muss selbstständig vorgenommen werden. Ergibt die Beprobung, dass es sich um einen Abfall nach „17 03 01“ oder „17 03 03“ handelt, wird der gefährliche Abfall durch einen gewerblichen Verwerter abgenommen.
Die Anlieferung von Straßenaufbruch ist nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0441 235-4444 möglich.
Wichtiger Hinweis: Es werden ausschließlich Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Oldenburg Entgegengenommen.
Entsorgungskosten
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026