In Oldenburg gibt es zahlreiche Möglichkeiten, mit dem Hund unterwegs zu sein – gleichzeitig gelten in bestimmten Bereichen besondere Regeln zum Schutz von Menschen, Tieren und Natur. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die ausgewiesenen Hundefreilaufflächen sowie über Bereiche, in denen Hunde zu bestimmten Zeiten oder ganzjährig angeleint werden müssen. Darüber hinaus gibt es Flächen, die mit Hunden nicht betreten werden dürfen. Die Übersicht zeigt Ihnen, wo Sie Ihren Hund frei laufen lassen können und wo Sie auf die geltenden Regelungen achten müssen. So können Sie Ihre Spaziergänge gemeinsam mit Ihrem Hund sicher und rücksichtsvoll planen.
Eine Übersichtskarte (PDF, 2,8 MB) stellt die unten aufgeführten Flächen grafisch dar.
Hundefreilaufflächen
- Großmarktstraße (49)
- Flötenteich (50)
- Weser-Ems-Halle (51)
- südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße (52)
- Schulzentrum Kreyenbrück (53)
- Harreweg (54)
- Drielaker See (55)
Wir bitten um Verständnis, dass einige dieser Flächen (zum Beispiel an der Weser-Ems Halle oder an der Großmarktstraße) temporär nicht oder nur eingeschränkt als Hundefreilauffläche genutzt werden können, wenn die Fläche für andere Zwecke, wie beispielsweise für den Kramermarkt oder für Zirkusveranstaltungen, genutzt wird. Bitte weichen Sie in dieser Zeit gegebenenfalls auf andere Hundefreilaufflächen aus.
Die Freilaufflächen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Hinweisschilder befinden sich Mülleimer. Die Stadtverwaltung bittet die Nutzerinnen und Nutzer der Freilaufflächen um Beseitigung der Hinterlassenschaften und um Rücksichtnahme auf andere Besucherinnen und Besucher der Grünflächen (zu Fuß Gehende, Radfahrende, spielende Kinder). Die für die problemlose Beseitigung der anfallenden Hinterlassenschaften notwendigen Tüten sollte jede Hundehalterin und jeder Hundehalter selbst mitführen.
Anleinpflicht vom 1. April bis 15. Juli
- Hausbäkenniederung (6)
- Mittlere Hunte (26)
- Alter Krusenbusch (27)
- Harreweg (28)
- Das Dorf Bümmerstede (29)
- Mühlenhunte (30)
- Elisabethstraße, Schleusenstraße (31)
- Caecilienplatz (32)
- Dobbenteich und Wittschiebenteich (33)
- Kennedyteiche (34)
- Tegelbusch (35)
- Johann-Justus-Weg-Anlagen (36)
- Infanterieweganlagen (37)
- Kleiner Bürgerbusch (38)
- Grosser Bürgerbusch (39)
- Bürgerfelder Teiche (40)
- Swarte Moor (41)
- Floetenteich (42)
- Oldenburg Rasteder Geestrand (43)
- Drielaker See (44)
- Tweelbäker See (45)
- Wunderburgpark (46)
- Everstenholz Hundefreilaufzone (47)
- Heidbrook (48)
- Hundsmühler Höhe (58)
Anleinpflicht ganzjährig
- Bahndammgelaende Krusenbusch (4)
- Everstenmoor (5)
- Hausbäkenniederung (6)
- Haarenniederung (7)
- Der Gerdshorst (8)
- Blankenburger Holz und Klostermark (9)
- Innenstadt, Schlossplatz, Heiligengeistwall, Staulinie, Poststraße, Theaterwall (10)
- Schlossgarten (11)
- Friedhof Eversten (12)
- Katholischer Friedhof (13)
- Friedhof Auferstehungskirche (14)
- Waldfriedhof Ofenerdiek (15)
- Gertrudenfriedhof (16)
- Friedhof am Hochheider Weg (17)
- Friedhof Ohnmstede (18)
- Jüdischer Friedhof Dragonerstraße (19)
- Alter Friedhof Osternburg (20)
- Neuer Friedhof Osternburg (21)
- Utkiek* (22)
- Parkfriedhof Bümmerstede (23)
- Eversten-Holz (24)
- Gellener Torfmöörte (25)
- Alte Braker Bahn (56)
- Sperberweg (60)
* Auf dem Utkiek besteht vom 1. April bis 15. Juli eine Anleinpflicht für Hunde. Im übrigen Zeitraum bittet die Stadt Oldenburg die Bürger, aus Rücksicht auf andere Nutzer die Hunde freiwillig an die Leine zu nehmen.
Betretungsverbot
- Bornhorster Huntewiesen (1)
- Wueschemeer (2)
- Dobbenwiese (3)
- Sportplätze und Finnenbahn Hundsmühler Höhe (57)
Zuletzt geändert am 10. August 2026
