E-Mobiles Oldenburg

Elektro-Tretroller Sharingangebote in Oldenburg

In Oldenburg gibt es seit dem 25. September 2020 in Form von elektrisch angetriebenen Tretrollern, sogenannten Kickscootern, ein neues Sharingangebot. Nach einem steten Zuwachs an Anbietenden verbleibt seit dem 31. Oktober 2023 allein ein Anbieter.

Konkret hat die Firma Bolt » Kleinstfahrzeuge zur Ausleihe bereitgestellt. Diese schließen auf Kurzstrecken die Mobilitätslücke zwischen zu Fuß gehen und Motorroller sowie Auto. Wer das Rollerangebot nutzen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Führerscheinbesitz ist nicht notwendig. Das Tragen eines Fahrradhelmes wird dringend empfohlen.

Die Registrierung zur Nutzung erfolgt in der Smartphoneapplikation, dort muss auch ein Zahlungsmittel hinterlegt werden. Angaben zu den verschiedenen Tarifen und Preisen finden Sie ebenso dort aufgeführt.

Da es sich beim verwendeten Strom, im Übrigen auch für das elektrisch angetriebene Servicefahrzeug, um zertifizierten Ökostrom handelt, ist diese Alternative zum eigenen Pkw klimaneutral. Die Elektroroller haben eine gesicherte Reichweite von rund 20 Kilometern und sind zugelassen für eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Im Rahmen dieser Reichweite können Sie auch für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes verwendet werden. Die Rückgabe hat allerdings zwingend im gekennzeichneten Geschäftsgebiet zu erfolgen. Dieses ist in der benötigten Smartphoneapplikation ersichtlich. Alle verfügbaren Roller werden in dieser Applikation angezeigt.

Mehr Informationen sowie die einmalige Registrierung zur Elektro-Tretrollerausleihe, finden Sie auf der Internetseite des Anbieters und in der Smartphoneapplikation.

Sollten Fahrzeuge den Gehweg blockieren oder eine Barriere für körperlich eingeschränkte Personen darstellen, bitten wir Sie dies dem Anbieter direkt zu melden.

Scooter des Anbieters Bolt können unter dieser E-Mail-Adresse: germany-rentals[at]bolt.eu oder unter der Telefonnummer: 030 568373989 oder online bei dem Anbieter »  gemeldet werden.

Wird ein Fahrzeug nicht mehr benötigt, kann es an jedem beliebigen Ort innerhalb eines definierten Gebietes in Oldenburg abgestellt werden, sofern der Abstellplatz den Regeln der Straßenverkehrsordnung und den Regeln der Sondernutzungserlaubnis entspricht. Diese Vereinbarung zwischen der Stadt und den Anbietern regelt neben dem Abstellen auch weitere Aspekte einer geordneten und sicheren Nutzung der neuen Angebote, hier ist auch eine Abstimmung mit dem Behindertenbeirat erfolgt.

Mit den Anbietern wurden Fahrverbots- und Parkverbotszonen vereinbart, dort dürfen die Tretroller nicht genutzt oder abgestellt werden. Das betrifft vor allem Grünanlagen, Friedhöfe und Parkhäuser.

Allgemeine Informationen zu Elektro-Tretrollern und Sharinganbietern finden Sie im E Scooter Blog ».

Sie haben Fragen rund um das Thema Elektromobilität in Oldenburg?

Bei Interesse an einem persönlichen Gespräch zum Thema setzen Sie sich bitte mit dem Fachdienst Mobilität der Stadt Oldenburg in Verbindung:

Industriestraße 1 a
26121 Oldenburg

Karsten Everth, Telefon: 0441 235-4625, E-Mail: karsten.everth[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 8. November 2023