Auf keinen Fall in den Restmüll
Ob Einweg-Vape oder wiederaufladbare E-Zigarette: Sie gehören nicht in den Restmüll. Denn alle Geräte dieser Art enthalten elektronische Bauteile und Akkus – und zählen damit zum Elektroschrott. Werden sie über den Restmüll entsorgt, gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Gleichzeitig können beschädigte Lithium-Batterien Brände verursachen und stellen ein erhebliches Risiko für Entsorgungsanlagen dar.
Welche neuen Rückgabemöglichkeiten gibt es?
Neu ist seit dem 1. Juli 2026, dass auch Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen zur Rücknahme von E-Zigaretten verpflichtet sind, soweit sie E-Zigaretten anbieten. Die Rückgabe der E-Zigaretten ist dabei nicht an den Kauf eines neuen Produkts gebunden. Damit stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzliche, leicht erreichbare Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung.
Wo kann ich darüber hinaus E-Zigaretten kostenlos abgeben?
Bisher konnten kleine Elektroaltgeräte wie E-Zigaretten an zahlreichen Stellen kostenlos abgegeben werden. Im stationären Handel können kleine Geräte (bis 25 Zentimeter) kostenfrei und ohne den Kauf eines neuen Gerätes zurückgegeben werden, wenn der Markt über eine Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügt. Supermärkte und Discounter mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche und regelmäßigem Elektrogeräteangebot sind ebenfalls zur Rücknahme verpflichtet. Beim Kauf eines größeren Gerätes (ab 25 Zentimeter) kann ein Elektroaltgerät derselben Art kostenlos abgegeben werden. Auch Online-Händler mit entsprechenden Lager- und Versandflächen müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten anbieten.
Ist auch eine Abgabe an den Oldenburger Wertstoffhöfen möglich?
Ja. Unabhängig von den neuen Rückgabemöglichkeiten können E-Zigaretten weiterhin kostenlos an den Wertstoffhöfen des Abfallwirtschaftsbetriebes im Barkenweg 6 und in der Felix-Wankel-Straße 7 abgegeben werden. Dort werden sie sortiert und anschließend in Anlagen behandelt.
Wer den Weg zu den Wertstoffhöfen auf sich nimmt, profitiert gleich mehrfach. Denn hier werden auch alle anderen Elektroaltgeräte fachgerecht entgegengenommen – von ausgedienten Kaffeemaschinen über Toaster bis hin zum defekten Handy.
Zuletzt geändert am 17. Juli 2026