Jetzt bewerben – ausschließlich gemafreie Beiträge möglich
Der Oldenburger Lamberti-Markt bietet auch 2026 wieder eine besondere Bühne für musikalische Beiträge und weihnachtliche Unterhaltung. Vom 24. November bis zum 22. Dezember sind Chöre, Musikgruppen sowie Solokünstlerinnen und Solokünstler eingeladen, das Rahmenprogramm des Weihnachtsmarktes mitzugestalten.
Für Einzelpersonen, kleinere Ensembles und Chöre steht eine Bühne auf dem Schlossplatz zur Verfügung. Größere Gruppen und Chöre können sich im Bereich der Schlosswache präsentieren. Die festliche Kulisse des Schlossplatzes und die stimmungsvoll geschmückten Buden des Weihnachtsmarktes schaffen dabei einen einzigartigen Rahmen für die Auftritte.
Bewerbung und Organisation: Anmeldungen erbeten bis 15. November
Interessierte Gruppen und Künstlerinnen und Künstler können sich bis zum 15. November 2026 bei der Marktverwaltung der Stadt Oldenburg bewerben. Bitte teilen Sie uns dabei die Größe Ihrer Gruppe, den benötigten Stromanschluss, mögliche Wunschtermine sowie das geplante Programm und dessen Dauer mit. Bitte beachten Sie, dass aufgrund den geltenden Regelungen mit der GEMA nur gemafreie Musik gespielt werden darf und im Vorfeld eine Setlist eingereicht werden muss.
Aus allen eingehenden Bewerbungen erstellt die Marktverwaltung das Programm für die Marktzeit. Über die Aufnahme in das Rahmenprogramm entscheidet die Marktverwaltung. Eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung kann leider nicht gewährt werden.
Bewerbungen senden Sie bitte an:
Stadt Oldenburg
Marktverwaltung
Pferdemarkt 14
26121 Oldenburg
oder per E-Mail.
Für Rückfragen steht Ihnen Kevin Fegter unter 0441 235-2266 gerne zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis zur Musikauswahl
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der geltenden Vereinbarung zwischen GEMA und den Kommunen ausschließlich gemafreie Musik aufgeführt werden kann.
Dazu gehören zahlreiche traditionelle Weihnachtslieder und Klassiker wie „O du fröhliche“, „O Tannenbaum“ oder „Jingle Bells“. Auf beliebte weihnachtliche Musik muss daher nicht verzichtet werden – viele bekannte Lieder sind aufgrund ihres Alters gemeinfrei und können problemlos aufgeführt werden. So steht einem abwechslungsreichen und stimmungsvollen Bühnenprogramm in der Adventszeit nichts im Wege.
Da die Auftritte bei der GEMA angemeldet werden müssen, ist es erforderlich, der Marktverwaltung spätestens bis zum 15. November 2026 eine vollständige Setlist mit allen geplanten Musikstücken einzureichen. Nur so kann eine rechtzeitige Prüfung und Anmeldung der Beiträge erfolgen. Wir bitten alle Mitwirkenden, diese Frist bei ihrer Planung zu berücksichtigen.
Zuletzt geändert am 30. Juni 2026
