Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG):
Die aktuelle Reformagenda der Bundesregierung verändert zentrale Bereiche des Sozialstaates – von Pflege und Rente über Familienleistungen und Arbeitsmarkt bis hin zum Gesundheitswesen. Viele dieser Vorhaben werden einzeln diskutiert und bewertet. Aber die geplanten und bereits beschlossenen Gesetze werden sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken und besonders Frauen treffen.
Dazu gehören unter anderem geplante Einschränkungen bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger, Leistungseinschränkungen in der Pflege, die Reduzierung des Elterngeldes, Änderungen im Arbeitsrecht mit einer Ausweitung befristeter Beschäftigung sowie Mehrbelastungen der Bürger*innen.
Gesetze sind nicht geschlechtsneutral
Politische Entscheidungen wirken nicht geschlechtsneutral. Weil ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer durch die Bundesregierung nicht systematisch geprüft werden, werden sich bestehende Ungleichheiten weiter verfestigen. Gerade deshalb muss der Gleichstellungscheck im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung konsequent umgesetzt werden. In der Gesamtheit werden die sogenannten Reformen dramatische Auswirkungen auf Frauen, insbesondere auf Alleinerziehende und ihre Kinder haben.
Nicht erfüllt: Verfassungsauftrag Gleichstellung
Auffällig ist, dass unter den zahlreichen Reformvorhaben und beschlossenen Gesetzen keines ausdrücklich darauf abzielt, die strukturellen Benachteiligungen von Frauen abzubauen oder die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen. Damit droht die Gleichstellungsperspektive bei wichtigen politischen Weichenstellungen zunehmend aus dem Blick zu geraten. Gleichstellung ist ein eindeutiger Verfassungsauftrag und muss bei allen politischen Reformen berücksichtigt werden. Im Artikel 3, Absatz 2 GG heißt es ausdrücklich: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diesen Verfassungsauftrag sehen wir in den beschlossenen und geplanten Gesetzesvorhaben nicht erfüllt.
Bundesregierung bringt Alleinerziehende weiter unter Druck
Mit der geplanten Streichung des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab 16 Jahren verschärft die Bundesregierung die finanzielle Not vieler Alleinerziehender. Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein Elternteil, in neun von zehn Fällen der Vater, seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Im Jahr 2024 zahlte der Staat dafür 3,3 Milliarden Euro aus. Für rund 860.000 Kinder und Jugendliche übernahm damit die Allgemeinheit die Verantwortung, weil unterhaltspflichtige Väter nicht zahlten. Statt dieses Problem an der Ursache zu lösen, sollen nun nach Plänen von Familienministerin Karin Prien ausgerechnet die betroffenen Kinder und ihre alleinerziehenden Mütter die Folgen tragen. Gerade Jugendliche ab 16 Jahren haben steigende Ausgaben für Bildung, Mobilität oder Ausbildungsvorbereitung. Ihnen den Unterhaltsvorschuss zu streichen bedeutet, Familien finanzielle Sicherheit zu entziehen, obwohl sie sie in dieser Lebensphase besonders dringend benötigen. Bereits heute sind mehr als 40 Prozent der Alleinerziehenden und ihrer Kinder armutsgefährdet – die geplante Kürzung wird diese Entwicklung weiter verschärfen.
Skandalöses Behördenversagen: Wer zahlen kann, muss auch zahlen
Das eigentliche Problem ist nicht der Unterhaltsvorschuss, sondern seine unzureichende Durchsetzung. Obwohl das Bundesfamilienministerium selbst davon ausgeht, dass mehr als die Hälfte der zahlungsunwilligen Väter leistungsfähig wäre, gelingt es den Behörden lediglich, rund 17 Prozent (545 Millionen Euro) der ausgezahlten Leistungen zurückzufordern. Das ist ein skandalöses Behördenversagen und ein deutlicher Hinweis darauf, dass die bestehenden Strukturen nicht funktionieren. „Wer seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nachkommen kann, muss dafür konsequent in die Verantwortung genommen werden. Statt Mütter und Kinder weiter unter Druck zu setzen, sollte die Bundesregierung endlich wirksame Strukturen schaffen, um Unterhaltsansprüche konsequent durchzusetzen und den Unterhaltsvorschuss erfolgreich zurückzufordern. Es kann nicht sein, dass zahlungsunwillige Väter geschont werden, während Alleinerziehende und ihre Kinder die finanziellen Folgen tragen“, so BAG-Bundessprecherin Katrin Brüninghold.
Gesetzvorhaben potenzieren Belastungen für Alleinerziehende
Wenn dann zusätzlich noch die anderen Kürzungen und Verschärfungen im Sozial- und Gesundheitsbereich zum Tragen kommen, wäre folgendes Szenario durchaus real:
Eine alleinerziehende Mutter kann gleichzeitig von der Streichung des Unterhaltsvorschusses für ihr 16-jähriges Kind betroffen und wegen Sorgearbeit für weitere Kinder auf einen Teilzeitjob angewiesen sein. Wird sie oder ein Kind krank, kann sie künftig keine telefonische Krankschreibung in Anspruch nehmen, sondern muss sich freinehmen und sich in das Wartezimmer eines Arztes setzen. Kommt dann noch zusätzlich die Pflege eines Angehörigen hinzu, addieren sich finanzielle Verluste, organisatorischer Aufwand, gesundheitliche Belastungen und Einschränkungen der Erwerbstätigkeit. Was in den jeweiligen Ressorts als einzelne Einsparung oder verfahrensrechtliche Verschärfung betrachtet wird, entwickelt sich für die betroffene Frau zu einer erheblichen Gesamtbelastung.
Forderungen der BAG
- Die konsequente Anwendung des Gleichstellungschecks im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung
- Weiterzahlung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr
- Aufbau von durchsetzungsstarken Strukturen, um Unterhaltsvorschuss von Vätern zurückzubekommen
Weitere Stimmen
Deutscher Frauenrat
„Dieser Haushalt ist ein Armutstreiber für Millionen von Frauen. Mit Kürzungen beim Elterngeld, beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und drastischen Einsparungen im Gesundheitsbereich sind Frauen die Leidtragenden einer ambivalenten Ausgabenpolitik, die riesige Summen für Rüstung ermöglicht, aber bei den Menschen, insbesondere Frauen, spart.“
Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats
Deutscher Juristinnenbund
„Hier wird nicht Bürokratie abgebaut, sondern Gleichstellung. Das Wohngeld zulasten von Alleinerziehenden zu kürzen, spart nur auf den ersten Blick. Es gibt Alternativen, die nicht auf Kosten von Frauen gehen, wie den gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbau und eine wirksame Mietpreisregulierung. Das entlastet den Bundeshaushalt langfristig und dauerhaft weit mehr, als es kurzfristige Kürzungen je einbringen werden.“
Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich
Vollständige Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes
Verband alleinerziehender Mütter und Väter
„Wir sind entsetzt über die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Prien, dass für Kinder ab 16 Jahren der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen soll. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Ausgerechnet bei den Kindern zu sparen, die bereits das höchste Armutsrisiko unter den Familien haben, ist vollkommen inakzeptabel.“
„Für Alleinerziehende ist das eine massive Verschlechterung. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Jugendliche 394 Euro im Monat. Die schlechten Rückgriffsquoten machen wenig Hoffnung, dass Alleinerziehende erfolgreich den Unterhalt werden einfordern können. Für den Tankrabatt hat der Staat dieses Jahr problemlos circa 1,6 Milliarden Euro für eine Gießkannenleistung locker gemacht, während für eine zielgenaue Unterstützung wie den Unterhaltsvorschuss nicht genügend Geld da ist. Auf dem Rücken von Kindern zu sparen, ist schlicht unwürdig. Und wir dürfen nicht vergessen: Auf der Gewinnerseite stehen die Unterhaltspflichtigen, die der Staat aus der Verantwortung entlässt, wenn mit dem Unterhaltsvorschuss auch der Rückgriff entfällt.“
Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV
Zuletzt geändert am 23. Juli 2026