Elternpaare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das im Haushalt lebt die Kinderzuschlag beziehen oder einen Anspruch darauf haben die Wohngeld beziehen oder einen Anspruch darauf haben die Grundsicherung bekommen (SGB II und SGB XII) oder einen Anspruch darauf haben die aufstockende Leistungen