Der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz dient dazu, Brände und andere Gefahren frühzeitig zu verhindern sowie Risiken für Menschen, Gebäude und Infrastruktur zu minimieren. Durch bauliche, organisatorische und sicherheitstechnische Maßnahmen trägt er dazu bei, Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall wirksam reagieren zu können. Dazu gehören unter anderem die Prüfung und Beratung im Bereich Brandschutz, die Sicherstellung notwendiger Sicherheitsvorkehrungen sowie die Unterstützung von Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltern bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, die Sicherheit im Alltag nachhaltig zu erhöhen und einen wirksamen Schutz für Bevölkerung und Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz verstehen sich als moderne Dienstleistende und stehen Ihnen zu allgemeinen Fragen des „Brandschutzes“ gerne zur Verfügung. Neben allgemeinen Bürgeranfragen beraten die Mitarbeitenden des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes auch Bauherrinnen und -herren, Architektinnen und Architekten oder externe Brandschutzgutachterinnen und -gutachter. Die vorhabenbezogenen Beratungsgespräche finden vornehmlich zusammen mit dem Fachdienst Bauordnung- und Denkmalschutz statt. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Häufig stehen Brandschutzfragen im Kontext von baurechtlichen Fragestellungen, dass weder die eine noch die andere Frage isoliert betrachtet werden kann. Das gemeinsame Vorgehen soll für die am Bau Beteiligten zu einem möglichst hohen Maß an Planungssicherheit führen.
Die Mitarbeitenden der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz verstehen sich als moderne Dienstleistende und stehen Ihnen zu allgemeinen Fragen des „Brandschutzes“ gerne zur Verfügung. Neben allgemeinen Bürgeranfragen beraten die Mitarbeitenden des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes auch Bauherrinnen und -herren, Architektinnen und Architekten oder externe Brandschutzgutachterinnen und -gutachter. Die vorhabenbezogenen Beratungsgespräche finden vornehmlich zusammen mit dem Fachdienst Bauordnung- und Denkmalschutz statt. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Häufig stehen Brandschutzfragen im Kontext von baurechtlichen Fragestellungen, dass weder die eine noch die andere Frage isoliert betrachtet werden kann. Das gemeinsame Vorgehen soll für die am Bau Beteiligten zu einem möglichst hohen Maß an Planungssicherheit führen.
Brandverhütungsschau
Im Rahmen der sogenannten Brandverhütungsschau führen die Mitarbeitenden der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz gemäß Brandschutzgesetz in regelmäßigen Abständen Sicherheitsbegehungen in Gebäuden, von denen im Regelfall besondere Brandgefahren ausgehen oder sich eine erhöhte Personenanzahl aufhält, durch. Diese Überprüfungen stellen eine Risikobeurteilung aus Sicht der Feuerwehr dar.
Ziel dieser Überprüfungen ist es, Brandgefahren zu erkennen, die zu einer Brandentstehung führen können, eine Brandausbreitung begünstigen oder die Rettung von Personen sowie die Eingrenzung von Sachschäden verhindern oder erschweren. Darüber hinaus beurteilt die Brandverhütungsschau die Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr.
Baulicher Brandschutz
Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz ist bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen mit der brandschutztechnischen Prüfung und Beurteilung von Bauvorlagen eingebunden. Hierbei steht die Einhaltung der nachfolgenden Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Fokus, der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Löschwasser
Die Bereitstellung einer ausreichenden Menge von Löschwasser ist für die Feuerwehr und einen Löscherfolg essentiell. Hierfür müssen im Stadtgebiet geeignete Löschwasserentnahmestellen mit einer bestimmten Löschwasserergiebigkeit vorhanden und jederzeit funktionsfähig sein. Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz legt hierzu auf der Grundlage einer Risikobewertung die jeweiligen Parameter fest.
Betriebliche Brandschutzunterweisung
Die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz bietet als eine freiwillige Dienstleistung betriebliche Brandschutzunterweisungen an. Der Organisatorische Brandschutz erfährt einen immer höheren Stellenwert im Sicherheitskonzept eines Gebäudes. Die Mitarbeitenden des Vorbeugenden Brandschutz schulen und unterweisen vornehmlich Mitarbeitende stadtinterner Dienststellen im Umgang und der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie über das richtige Verhalten im Gefahrenfall.
Veranstaltungssicherheit
Veranstaltungen mit einer erhöhten Personenanzahl in Gebäuden sowie im Freien unterliegen der Prüfung und Beurteilung der Abteilung des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anordnung und der Freihaltung der für die Veranstaltung erforderlichen Rettungswege, der Umgang mit gegebenenfalls feuergefährlichen Handlungen, zum Beispiel Bühnenfeuerwerk, werden hierbei zum einen im Vorfeld von den Mitarbeitenden der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz geprüft und während der Veranstaltungsdurchführung von einer Brandsicherheitswache der Feuerwehr überwacht.
Brandmeldeanlagen & Feuerwehrpläne
Für die Einsatzvorbereitung müssen den Einsatzkräften der Feuerwehr geeignete Feuerwehr- und Einsatzpläne zur Verfügung stehen. Im Regelfall der Eigentümer eines Gebäudes mit einer Brandmeldeanlage muss der Feuerwehr einen sogenannten Feuerwehrplan zur Verfügung stellen. Feuerwehrpläne müssen einheitlich aufgebaut sein und unterliegen bestimmten Gestaltungsrichtlinien. Dies gilt gleichermaßen für den Aufbau und den Betrieb von Brandmeldeanlagen. Die Organisation und Verwaltung der Brandmeldeanlagen und der Feuerwehrpläne obliegt der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz.
Flächen für die Feuerwehr
Gebäude müssen im Gefahrenfall ohne Zeitverzug von der Feuerwehr mit den Einsatzkräften, den Einsatzfahrzeugen und dem technischen Gerät erreichbar sein. Hierfür stehen im Regelfall auf der öffentlichen Verkehrsfläche ausreichende Flächen zur Verfügung. Liegen Gebäude (bauliche Anlagen) von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, so müssen auf dem betreffenden Grundstück geeignete Feuerwehrflächen und -zufahrten für den Einsatz der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Diese Flächen unterliegen der Beurteilung und Überprüfung der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz.
Kontakt
Allgemeine Anfragen zum Thema Brandschutz können gerichtet werden an
Feuerwehr Oldenburg
Bereich Vorbeugender Brandschutz
Michael Wöste
Telefon: 0441 235-4331
E-Mail: michael.woeste[at]stadt-oldenburg.de
oder
Feuerwehr Oldenburg
Operative Gefahrenabwehr
Telefon: 0441 235-4388
E-Mail: vorbeugender-brandschutz[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 17. Juli 2026


