Grundwasseruntersuchungen am ehemaligen Schießstand unauffällig – Wasserbehörde veranlasst Proben
Die Stadt Oldenburg nimmt Hinweise auf eine mögliche Belastung der Flugplatzbäke mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) ernst und wird ihnen mit unabhängigen Untersuchungen nachgehen. Einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Sicherungsbauwerk am ehemaligen Schießstand auf dem Areal des früheren Fliegerhorsts sieht die Verwaltung nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen allerdings nicht.
Der Verein für Nachhaltige Stadtentwicklung Oldenburg e. V. hatte am 3. August 2026 Wasser- und Sedimentproben aus der Flugplatzbäke im Bereich des Fahrradweges Peerdebrok außerhalb des Fliegerhorstgeländes entnommen und durch ein Labor untersuchen lassen. Die Ergebnisse wurden der Stadtverwaltung am 27. August 2026 übermittelt. Eine fachliche Bewertung innerhalb so kurzer Zeit ist aus Sicht der Verwaltung nicht seriös möglich. Zudem fehlen bislang Unterlagen zur Dokumentation des Entnahmeprozesses, insbesondere Probeentnahmeprotokolle. Diese werden bei den Initiatoren angefordert.
Stadt sieht derzeit keinen Zusammenhang mit dem Schießstand
Die Stadt führt auf dem Fliegerhorstgelände kontinuierlich Grundwasseruntersuchungen durch. Im Bereich des ehemaligen Schießstandes wurden dabei bislang keine PAK nachgewiesen. Zudem liegt die Flugplatzbäke nicht in der Grundwasser-Fließrichtung aus Richtung des ehemaligen Schießstandes. Dennoch wird die Verwaltung den Hinweisen schnellstmöglich auf den Grund gehen, um Klarheit zu erlangen. Die für Fließgewässer zuständige Untere Wasserbehörde wird hierzu Proben entnehmen und analysieren lassen. Die Unterhaltung der Flugplatzbäke obliegt der Haaren-Wasseracht. Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit dem Verband.
Verwaltung rät zur Vorsicht
Die Verwaltung rät als Vorsichtsmaßnahme dazu, dass im Gewässerbett der Flugplatzbäke vorerst nicht gespielt werden sollte. Auch wenn es in unmittelbarer Nähe keine Anwohnenden gibt, wird darum gebeten, bis auf Weiteres von Wasserentnahmen abzusehen. Bei polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kann es sich um krebserregende Schadstoffe handeln, die über die Nahrung, die Atemwege oder die Haut in den Körper gelangen können. Sie gelten als sehr langlebig.
Rat beschließt umfassende Kontrolluntersuchung
Diese Vorgehensweise hat der Rat der Stadt Oldenburg bekräftigt. In der Sitzung am Montag, 31. August 2026, wurde auf Antrag der Gruppe „Für Oldenburg“ einstimmig beschlossen, unverzüglich eine fachgerechte Kontrolluntersuchung der Flugplatzbäke sowie der mit dem ehemaligen Schießstand hydrologisch in Verbindung stehenden Oberflächenwasser- und Entwässerungswege zu veranlassen. Die Untersuchung soll unter anderem Wasser- und Sedimentproben an der am 3. August 2026 bereits privat beprobten Stelle im Bereich Peerdebrok sowie am Regenrückhaltebecken und an der Ofenerdieker Bäke umfassen. Ergänzend sind geeignete Vergleichsproben oberhalb und unterhalb eines möglichen Einflussbereichs des ehemaligen Schießstandes vorgesehen. Auch das unmittelbare Umfeld der Ablagerungsfläche beziehungsweise des Sicherungsbauwerks sowie erkennbare Zuflüsse und Entwässerungswege sollen untersucht werden. Dabei soll insbesondere auch der Verlauf der Flugplatzbäke beziehungsweise ihrer Zuflüsse nördlich des Peerdebroks festgestellt und dokumentiert werden. Die neuen Untersuchungsergebnisse sollen zudem mit den aktuellen Ergebnissen des bestehenden Grundwassermonitorings abgeglichen werden.
Untersuchung des ehemaligen Schießstandes läuft
Unabhängig davon laufen Vorbereitungen zur Untersuchung des ehemaligen Schießstandes bereits. Der Rat hatte die Verwaltung im August 2025 beauftragt, Umfang und Herkunft der dort vorhandenen Materialien zu klären. Das inzwischen beauftragte Sachverständigenbüro hat dazu im August 2026 zwei Planungsgespräche mit der Verwaltung geführt. Der Gutachter soll ermitteln, ob und wie gegraben werden kann und welche (Haftungs-)Risiken beim Eingriff in das Sicherungsbauwerk entstehen könnten. Parallel wird das kontinuierliche Grundwassermonitoring auf dem Fliegerhorst unverändert fortgesetzt.
Ermittlungsverfahren eingestellt
Auch die bisherigen rechtlichen und fachlichen Erkenntnisse werden in die weitere Arbeit einbezogen: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen im Juni 2026 eingestellt. Das Niedersächsische Umweltministerium hatte die Maßnahme zur Sicherung der ehemaligen Schießbahn zuvor als nicht zu beanstandende Bodenumlagerung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz bewertet.
In die ehemalige Schießbahn wurden nach den Erkenntnissen der Verwaltung keine „Abfälle“ verbracht. Ebenso sind durch die Verwaltung oder Dritte keine illegal eingelagerten Stoffe nachweisbar. Eine „Verklappung von Giftmüll“ hat nicht stattgefunden.
Die Verwaltung wird die weiteren Untersuchungsergebnisse transparent in den politischen Gremien vorstellen und öffentlich zugänglich machen. Ergänzende Informationen zur komplexen Sach- und Rechtslage finden sich in den fortlaufend aktualisierten FAQ der Stadt zum ehemaligen Fliegerhorst.
Zuletzt geändert am 1. September 2026